Tipps für die Suche nach einem Anwalt für Erbrecht in Velbert

Sie brauchen Hilfe bei einem Erbfall? Sie möchten Ihr Testament machen?

Das Thema Erben und Testament ist immer emotional und nur selten rational: geht es doch um einen geliebten Menschen oder auch um schwierige Familienkonstellationen – und um Geld! Gerade in solchen Situationen sollten Sie unbedingt einen Partner für Erbrecht an Ihre Seite nehmen, der Sie bei allen wichtigen Fragen zum Thema Erbschaft, Testament oder Vermächtnis unterstützt. Nehmen Sie besser sofort Kontakt zu einem Rechtsanwalt für Erbrecht in Velbert auf und lassen Sie Ihre rechtliche Situation prüfen!

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Bei einem aktuellen Todesfall ist es wichtig, einen schnellen Überblick zu bekommen. Und wie sieht es bei Ihnen aus? Haben Sie schon geregelt, wer Ihr Geld im Falle Ihres Todes bekommen soll? Kennen Sie die rechtliche Situation? Wer bekommt einen Pflichtteil und wen möchten Sie unbedingt bedenken? Und: Möchten Sie Streit vermeiden? Sie werden schnell bemerken, dass viele Fragen auftauchen, die Sie alleine meistens nicht beantworten können. Oft wird nämlich unterschätzt, dass erbrechtliche Vorschriften extrem komplex sind. Rechtsanwälte für Erbrecht können Sie begleiten von Anfang an begleiten: von der Analyse Ihrer Vermögensverhältnisse bis zu Ihren familiären Verpflichtungen und aktuellen Partnerschaften bis zu steuerlich vorteilhaften Regelungen – immer Ihre Bedürfnisse, Wünsche und Sorgen im Blick.

Immer up to date

Im Gegensatz zu vielen anderen Rechtsgebieten wurde das Erbrecht in den letzten Jahren permanent durch aktuelle Gerichtsurteile ergänzt. Vertrauen Sie der Erfahrung von erfahrenen Anwälten für Erbrecht in Velbert! Diese sind meist am Puls der Zeit und gewährleisten so, dass Sie optimal beraten werden.

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Suchen Sie sich einen Rechtsanwalt für Erbrecht in Velbert als Ihren kompetenten Partner!: Rechtsanwalt Erbrecht Velbert

Spezilisierte Anwälte für Erbrecht wissen, wie unangenehm es ist, sich mit dem Thema Sterben und Vererben auseinanderzusetzen. Nur wenige Menschen möchten sich bereits zu Lebzeiten Gedanken über ihren Nachlass machen. Warten Sie nicht! Jetzt ist der optimale Zeitpunkt, um klare Entscheidungen für Sie und Ihre Erben zu fällen. Entspricht die gesetzliche Erbfolge meinen Wünschen und Bedürfnissen? Oder habe ich eigene Ideen zu meiner Vermögensnachfolge? Ein Anwalt einer Kanzlei für Erbrecht in Velbert kann Ihre Ideen und Wünsche optimal für Sie durchsetzen und vermeiden, dass Ihr letzter Wille zu Streitigkeiten unter den Erben führt. Er berät Sie gerne auch hinsichtlich eines Testamentsvollstreckers.

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Das bedeutet für Sie: Setzen Sie sich jetzt mit einem Rechtsanwalt für Erbrecht zusammen und erarbeiten Sie gemeinsam eine für Sie optimale Lösung! Egal, ob Testament oder Erbvertrag – ein Anwalt für Erbrecht in Velbert kann Sie kompetent beraten. Aber nicht nur das Testament ist eine Möglichkeit für die Gestaltung der letztwilligen Verfügung. Auch Vermächtnisse, Vorausvermächtnisse, Teilungsanordnungen sowie Vor- und Nacherbschaft sind weitere Formen, mit denen Sie Ihr Vermögen verteilen und zu denen ein Erbrechtsanwalt Sie ausführlich beraten können.

Finden Sie einen Rechtsanwalt für Erbrecht in Velbert – nicht jede Erbschaft ist ein Geschenk

Aber nicht nur bei Ihrer eigenen testamentarischen Verfügung sollten Sie in einer Kanzlei für Erbrecht Unterstützung suchen, sondern auch dann, wenn Sie als Erbe bedacht wurden. Denn nicht alle letztwilligen Verfügungen eines Angehörigen sind immer ein Vorteil für Sie. Der Verstorbene hat Ihnen Schulden hinterlassen? Dann kann Sie ein Rechtsanwalt für Erbrecht in Velbert dabei unterstützen, die Haftung zu begrenzen. Oder berät Sie bei Auseinandersetzungen in einer Erbengemeinschaft.

Schwerpunkte im Erbrecht

Johannes Dultz, CEO Jurebus GmbH
Johannes Dultz
Gründer Jurebus GmbH

Erfahren Sie auf dieser Seite u. a., worauf Sie bei der Auswahl des richtigen Anwalts unbedingt achten sollten. Vertrauen Sie dabei (nicht nur) Ihrem Bauchgefühl.

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Schwerpunkte im Erbrecht

Beerdigungsregelung

Wissen Ihre Angehörigen eigentlich, wie Sie beigesetzt werden möchten? Oder werden Ihre Wünsche vielleicht nicht respektiert werden? Gehen Sie auf Nummer sicher und holen Sie sich Rat bei einem Rechtsanwalt für Erbrecht!

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Eine Beisetzung in der Erde oder eine Feuerbestattung? Sie wissen am besten, was nach Ihrem Tod mit Ihnen geschehen soll. Damit Ihre Wünsche auch wirklich berücksichtigt werden, sollten Sie diese deutlich in Ihrem letzten Willen festschreiben. Denn das Testament ist für die Erben quasi eine Handlungsanweisung, an die sie sich halten müssen. Gibt es keine Beerdigungsregelung, dann entscheiden die Hinterbliebenen, die die gesetzliche Verpflichtung zur Bestattung haben. Was aber passiert, wenn Sie Ihre Familie nicht als Erben vorsehen? Wer kümmert sich dann um die Beerdigung? Und welche Regelung tritt in Kraft, wenn das Testament zum Zeitpunkt Ihrer Beerdigung noch nicht eröffnet ist? Handeln Sie besser jetzt und setzen Sie mit einem Erbrechtsanwalt eine sogenannte Bestattungsverfügung auf, in der alle Details der Beisetzung durch einen Rechtsanwalt für Erbrecht aus einer Kanzlei in Velbert geregelt werden. So wird eine Beerdigung nach Ihren Vorstellungen hundert Prozent gewährleistet. Damit Ihr letzter Wille auch Ihr Wille ist!

Berechnung des Pflichtteils

In Ihrer Familie herrscht nicht nur eitel Sonnenschein und Sie sind sich sicher, dass es im Falle Ihres Todes zu großem Streit kommen wird? Sorgen Sie jetzt schon vor!

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Sie möchten Streit unter Erben vermeiden?

Kennen Sie Ihre Pflichtteilsberechtigten? Das sind jene Personen, die gesetzlich als Erben vorgesehen sind – egal, ob ein Testament vorliegt. Berechtigt sind die engsten Angehörigen: Kinder, Eltern, Ehepartner. Problematisch wird es dann, wenn diese nicht deckend sind mit den Erben. Das kann zu langwierigen rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen Erben und Pflichtteilsberechtigten führen.

Nehmen Sie diese Probleme schon im Vorfeld in Angriff, damit Erbstreitigkeiten erst gar nicht entstehen können. Eine Kanzlei für Erbrecht in Velbert kann Sie auch zu Alternativen beraten, wie einer Schenkung zu Lebzeiten und deren Auswirkung auf den Pflichtteil. Lassen Sie sich dieses Recht nicht aus der Hand nehmen!

Berliner Testament

Wissen Sie wie, Sie Ihren Ehepartner direkt als alleinigen Erben einsetzen können? Sie möchten, dass erst nach seinem Tod der Nachlass an die Kinder geht?

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Die Lösung: das sogenannte Berliner Testament. Es ist eine Sonderform eines gemeinschaftlichen Testaments, bei dem sich die beiden Eheleute oder Lebenspartner gegenseitig als alleinige Erben einsetzen. Das bedeutet, dass beim Tod eines der Partner, der gesamte Nachlass an den Überlebenden übertragen wird. Das Berliner Testament kann man in Form eines beschränkten Vorerbes oder auch als unbeschränktes Vollerbe regeln. Sollten Sie gemeinsam mit einem Rechtsanwalt für Erbrecht in Velbert nichts anderes bestimmen, gilt der Erbe als Vorerbe. Er kann den Nachlass nach Ihrem Tod nur nutzen, aber nicht über ihn verfügen. Soll er voll über den Nachlass bestimmen können, dann können Sie Ihn als Vollerbe bestimmen. Stirbt auch der zweite Partner, dann kommen die sogenannten Schlusserben zum Zug. Das sind in der Regel Kinder oder andere Erben, die Sie eingesetzt haben. Sie möchten mehr Informationen? Dann setzen Sie sich gemeinsam mit einem Rechtsanwalt einer Anwaltskanzlei für Erbrecht in Velbert zusammen.

Erbauseinandersetzung

Ein geliebter Mensch ist gestorben und hat Ihnen und auch anderen Familienmitgliedern etwas hinterlassen? Dann sind Sie Teil einer Erbengemeinschaft und der nächste Schritt ist eine Erbauseinandersetzung. Was ist das?

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Man nennt die Aufteilung eines geerbten Vermögens innerhalb einer Erbengemeinschaft Erbauseinandersetzung. Wenn alle anderen Nachlassverbindlichkeiten beglichen wurden, ist die Erbauseinandersetzung der nächste Schritt – erst dann kann das Erbe unter den einzelnen Mitgliedern der Erbengemeinschaft aufgeteilt werden. Aber nicht immer verläuft dieser Prozess problemfrei, wenn die Erbfolge nicht eindeutig durch einen Erbvertrag oder Testament geklärt ist. Sollten sich die Erben nicht einigen können, besteht die Möglichkeit, ein Nachlassgericht anzurufen. Sind Sie ein Teil einer Erbengemeinschaft? Dann kontaktieren Sie Anwalt für Erbrecht aus Velbert, um bereits im Vorfeld die Chancen und Risiken einer Auseinandersetzung abzuschätzen, um ein gemeinsames Vorgehen abstimmen und ausrichten zu können. Nehmen Sie auch dann die fachkundige Beratung durch einen für Erbrecht spezialisierten Anwalt in Anspruch, wenn Sie ein Testament aufsetzen und derartige Probleme im Vorfeld ausschließen möchten.

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Ermittlung der Erben

Sie sind Teil einer Erbengemeinschaft und ein Miterbe ist nicht auffindbar. Das klingt erst einmal nicht dramatisch, aber tatsächlich müssen für die Handlungsfähigkeit einer Erbengemeinschaft alle Erben ermittelt werden.

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Tritt ein Sterbefall ein, so beginnt im ersten Schritt die sogenannte Erbenermittlung – die Suche nach Verwandten und anderen Erben. Die Erbenermittlung wird dann eingeleitet, wenn die nach der gesetzlichen Erbfolge eigentlichen Erben nicht auffindbar sind. Ein Erbenermittler ist besonders dann von zentraler Bedeutung, wenn es um eine Erbengemeinschaft geht: Denn diese ist nur als Gesamthandsgemeinschaft geschlossen handlungsfähig. Das bedeutet, dass sie die Rechte oder Pflichten eines Erblassers nur gemeinschaftlich erfüllen kann. Rufen Sie eine Kanzlei in Velbert an und lassen Sie sich umfassend und kompetent mit Rechtsanwälten für Erbrecht beraten, wenn Sie möchten!

Nachlasspflege & Verwaltung

Wussten Sie, dass es sinnvoll ist, einen Nachlassverwalter einzusetzen, wenn ein Erbe verschuldet ist oder sehr kompliziert und undurchsichtig? In diesem Fall sollte man unbedingt fachmännische Hilfe eines Anwalts für Erbrecht in Anspruch nehmen, um eventuell sogar eigenen Schaden abzuwenden.

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Eine Nachlassverwaltung oder Nachlasspflegschaft bedeutet, dass der Nachlass anstatt von einem Erben durch einen Dritten verwaltet wird. Das sollten Sie immer dann veranlassen, wenn Schulden oder undurchsichtige Machenschaften mit im Spiel sind. Für die Erben ist dabei besonders interessant, dass die Haftung für die Nachlassverbindlichkeiten nur auf den Nachlass beschränkt ist. So bleiben Sie immer auf der sicheren Seite – ein Rechtsanwalt für Erbrecht aus Velbert kann Sie ausführlich informieren. Ein anderer Fall für eine Nachlassverwaltung sind Menschen, die nicht in der Lage sind, sich um wichtige Dinge und Pflichten selbst zu kümmern. Für sie wird ein gesetzlicher Vertreter zur Nachlasspflege bestellt, der für die Interessen des Betroffenen eintritt.

Stiftung

Sie möchten ihr Vermögen steuerlich optimal und auch noch sinnvoll vererben? Sie brauchen Unterstützung im Dschungel des undurchsichtigen Stiftungsrechts?

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Die Gründung einer Stiftung ist dann sinnvoll, wenn steuerliche Motive bei der Erbschaft einer hohen Vermögensmasse relevant sind. Mit einer Stiftung kann mit Hilfe eines Vermögens ein vom Stifter festgelegter Zweck verfolgt werden. Diese Stiftung, der Vermächtnisnehmer, hat nun von den gesetzlichen Erben einen schuldrechtlichen Anspruch gem. § 2174 BGB. Er muss seinen Anspruch geltend machen, um den vermachten Vermögenswert zu bekommen. Die Erben haben im Gegenzug kein Verweigerungsrecht und müssen den Anspruch des Vermächtnisnehmers freigeben. Sie können dazu das Beratungsangebot zum Thema Stiftung einer Anwaltskanzlei in Velbert nutzen – das Stiftungsrecht ist nämlich nicht gleich Stiftungsrecht und durch die einzelnen Länder unterschiedlich geregelt!

Testamentsgestaltung und Behindertentestament

Wissen Sie, wie man am besten ein rechtsgültiges Testament formuliert? Haben Sie sich schon mal Gedanken gemacht, wer alles Zugriff auf Ihr Vermögen im Todesfall bekommt, wenn Sie behinderte Familienmitglieder haben? Bereiten Sie jetzt schon alles vor!

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Erbschaftsstreitigkeiten sind nicht selten. Besonders sensibel ist das Thema jedoch, wenn einer Ihrer Nachkommen behindert ist. Denn sobald Menschen mit Behinderungen Sozialleistungen wie Grundsicherung, Hilfe zur Pflege oder Pflegewohngeld erhalten, bekommen der Sozialhilfeträger oder der Landschaftsverband fast uneingeschränkten Zugriff auf das Vermögen. Und nach Ihrem Tod auch auf das dem Behinderten zustehende Erbe. Sie sollten vorbereitet sein und mit der Hilfe von Rechtsanwälten für Erbrecht aus Velbert ein speziell formuliertes Behindertentestament aufsetzen, das sicher stellt, dass Ihr Erbe das ihm zustehende Erbe tatsächlich bekommt.

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Testamentsvollstreckung / Durchsetzung letzter Wille

Wir gehen alle davon aus, dass unser letzter Wille erfüllt wird. Was aber, wenn nicht? Die Realität zeigt nämlich, dass die ursprünglichen Wünsche des Erblassers immer seltener durchgesetzt werden.

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Mit einem Testament möchte man sein Vermögen schützen, das Erbe gerecht verteilen, alle finanziell absichern und den Frieden in der Familie wahren. Tatsächlich erhofft nach einer aktuellen Studie nur einer von zehn Erblassern, dass es Streit um das Erbe geben wird – in Wirklichkeit liegt der Wert mehr als doppelt so hoch. Wie der Nachlass verteilt oder verwendet wird, entspricht häufig nicht mehr den ursprünglichen Wünschen des Erblassers und Konflikte spalten die Familien. Das lässt sich umgehen, indem eine testamentarisch vom Erblasser angeordnete Testamentsvollstreckung schon zu Lebzeiten organisiert wird. Das sichert Ihnen eine reibungslose und konfliktfreie Nachlassabwicklung und der Nachlass wird nicht durch Kosten durch Rechtsstreitigkeiten vermindert. Eine erfahrene Person als Testamentsvollstrecker ist dabei unerlässlich – fragen Sie bei Bedarf nach einem Rechtsanwalt für Erbrecht aus Velbert, der über eine jahrelange Erfahrung auf dem Gebiet der Testamentsvollstreckung verfügt.

Unternehmensnachfolge im Erbfall

Ein Unternehmen soll an die nächste Generation übergeben werden? Das ist ein komplexes Thema, das nie ohne anwaltliche Unterstützung angegangen werden sollte!

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Wenn eine Firma an die nächste Generation übertragen werden soll, sind steuerliche Aspekte meistens von wichtiger Bedeutung. Und es steht immer die Liquiditätssicherung an erster Stelle, um Miterben, die von Firmenübertragung ausgeschlossen sind, abzufinden. Wenden Sie sich frühzeitig an einen der Anwälte aus Velbert, der auf Unternehmensnachfolge spezialisiert ist, um mögliche Stolperfallen frühzeitig aus dem Weg zu räumen. Gegebenenfalls ziehen diese gemeinsam mit Ihnen einen qualifizierten Steuerberater zu Rate, um eine Gesamtstrategie und einen geordneten Vermögensübergang zu organisieren.

Vermächtnis

Sie möchten jemanden Außenstehenden in Ihrem Testament berücksichtigen, der kein Erbe ist? Vielleicht einen Freund oder einen Verein? Dann sollten Sie mit einem Anwalt für Erbrecht ein Vermächtnis aufsetzen.

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Wenn ein sogenannter Nichterbe in einem Testament eingesetzt wird, spricht man von einem Vermächtnis. Ein Vermächtnisnehmer kann ein Freund, aber auch ein gemeinnütziger Verein sein. Der große Vorteil: Ein Vermächtnis ist frei von Verpflichtungen. So muss nicht wie bei einem Erben der Vermächtnisnehmer beispielsweise für die Schulden des Erblassers aufkommen. Dafür muss er jedoch selbst tätig werden und seinen Vermächtniserfüllungsanspruch geltend machen – das Vermögen wird ihm nicht automatisch zugesprochen. Wird dieser beansprucht, hat der Erbe keinerlei Verweigerungsrecht und muss den Anspruch des Vermächtnisnehmers freigeben. Spezialisierte Anwälte für Erbrecht helfen Ihnen Ihr Testamente so aufzusetzen, dass jegliche Auslegungsprobleme von Beginn an ausgeschlossen werden. Die Rechtsanwälte für Erbrecht einer Kanzlei in Velbert sollten dafür eine herausragende Expertise besitzen.

Vollmachten und Patientenverfügungen

Plötzlich ist es passiert: ein tragischer Unfall, eine schwere Krankheit oder ein erheblicher Zurückgang der eigenen Leistungsfähigkeit. Auf einmal kann man seine Angelegenheiten und Bedürfnisse nicht mehr selbständig regeln. Was nun? Wer darf entscheiden?

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Jeder kann in die Lage versetzt werden, seine persönlichen Obliegenheiten nicht mehr eigenständig organisieren zu können. Die meisten Menschen sind der Ansicht, dass in diesem Fall der Ehepartner, die Angehörigen oder nahe Freunde als Vertreter handlungs- oder entscheidungsbefugt sind. Leider ist dem nicht so: Gibt es keine schriftlich festgelegte Regelung, wird ein Betreuungsverfahren eingeleitet. Das bedeutet, dass eine völlig unbekannte Person für den Betroffenen als Betreuer handelt und Entscheidungen trifft. Sorgen Sie besser jetzt schon vor und erstellen Sie mit einem Anwalt für Erbrecht aus Velbert rechtzeitig eine Patienten- und Vorsorgevollmacht.

Vor- und Nacherbschaft

Unter bestimmten Voraussetzungen kann es sinnvoll sein, den Nachlass in der zeitlichen Nutzung aufzuteilen. Zu diesem Zweck gibt es das Institut der Vor- bzw. Nacherbschaft.

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Normalerweise kann ein Erbe frei über sein Erbe verfügen. Manchmal möchte der Erblasser jedoch festlegen, dass sein Nachlass nach dem Todesfall als Einheit zu erhalten ist. Der Vorerbe ist im Interesse des Nacherben in seiner Verfügungsmöglichkeit beschränkt, er kann den Nachlass lediglich auf eine bestimmte Zeit nutzen, bevor das Vermögen an den Nacherben übergeht. Ein Nachteil besteht darin, dass zwei Mal beerbt wird, also muss der Nachlass auch mehrfach versteuert werden. Zudem ist die Nacherbschaft oft auch mit unnötigem Aufwand verbunden und wird nur sehr zurückhaltend eingesetzt. Hier können Sie einen Rechtsanwalt für Erbrecht in Velbert zum Thema Nacherbschaft fragen, aber auch zu Alternativen wie einen Nießbrauch am Nachlass.

Vorweggenommene Erbfolge

Wussten Sie, dass Sie schon zu Lebzeiten vererben können? Die vorweggenommene Erbfolge erfolgt durch eine Vermögensübertragung unter Lebenden unter Berücksichtigung der künftigen Erbfolge.

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Bei einer vorweggenommenen Erbfolge können beispielsweise Eltern ihren Kindern bereits vor ihrem Tod einen Teil des Vermögens überlassen – welches ihnen im Erbfall ohnehin zugestanden hätte. Wie der Name schon sagt: Die Erbfolge wird vorweggenommen.

Mit einer vorweggenommenen Erbfolge können Erblasser einige Dinge schon vor ihrem Tod in die Wege leiten und haben gleichzeitig positive Nebeneffekte: Man kann Familienmitglieder finanziell helfen, Erbschaftssteuern umgehen oder einen aufkommenden Erbstreit verhindern. So haben Sie als Erblasser die volle Kontrolle darüber, wer was als Erbe erhält. Eltern können so eines ihrer Kinder beim Erben begünstigen oder alle Kinder gleichberechtigt behandeln. Alle Schenkungen bis 10 Jahre vor dem Todesfall – also auch die der vorweggenommenen Erbfolge – werden auf den Pflichtteil angerechnet.

Um mögliche Stolperfallen und Nachteile zu umgehen, suchen Sie sich am besten Rat bei den Rechtsanwälten einer Kanzlei in Velbert.

Wohnungsauflösung

Wissen Sie, was zu tun ist, wenn ein Angehöriger stirbt und sie plötzlich mit seiner Wohnung dastehen? Das kann schnell passieren, denn nach dem Tod treten die Erben juristisch an die Stelle des Verstorbenen und erben sowohl seine Pflichten als auch seine Rechte – und auch seinen Mietvertrag.

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Wenn nun ein Mietverhältnis an Sie übergegangen ist, heißt es schnell zu sein. Denn es ist nun Ihre primäre Aufgabe, möglichst rasch mit der Auflösung der Mietsache zu beginnen. Normalerweise geht der Hausrat erst einmal komplett an den überlebenden Ehepartner über. Gibt es keinen Ehepartner mehr, muss die Wohnung aufgelöst werden. Dabei werden die in der Wohnung oder dem Haus stehenden Werte aufgelistet und gegebenenfalls verkauft. Der Gewinn geht in die Erbmasse ein und wird dann mit aufgeteilt. Eine Anwaltskanzlei für Erbrecht in Velbert kann Ihnen bei allen Fragen um die Wohnungsauflösung und ihre rechtlichen Konsequenzen helfen.

Häufige Fragen

Wie wird der Pflichtteil im Erbrecht berechnet?

Der Pflichtteil stellt sicher, dass gewissen Erben ein Anteil am Nachlass nicht entzogen werden kann.

Die Pflichtteile sind unterschiedlich hoch – je nachdem, wen in der Erbfolge sie betreffen. Wenn es nicht anders festgelegt wurde, erhalten Kinder und Ehepartner jeweils die Hälfte des Nachlasses. Von diesen Teilen ist beim Ehepartner die Hälfte pflichtteilsgeschützt, bei den Kindern sind es jeweils drei Viertel.

Wer sein Testament aufschreiben möchte, benötigt nicht mehr als Papier und einen Stift. Dieses sogenannte eigenhändige Testament muss, damit es gültig ist, von Anfang bis Ende handgeschrieben sein und das Errichtungsdatum und die Unterschrift enthalten. Bei mehreren Seiten ist es sinnvoll, jede Seite einzeln zu unterzeichnen. Trotzdem gibt es noch jede Menge Dinge zu beachten, wenn man ein Testament aufsetzen möchte.

Ein Unternehmer-Testament ist eine Ansammlung von unternehmerischen und rechtlichen Massnahmen, die ein Erblasser ergreifen kann, um die Nachfolge seiner Firma zu regeln. Denn während es für die meisten Menschen bei einem Testament um die finanzielle Versorgung der Familie geht, ist ein Unternehmer zusätzlich seinem Unternehmen verpflichtet.

Die Ausarbeitung eines solchen Testaments ist immer komplex, da viele Aspekte aus den unterschiedlichsten Rechtsbereichen stammen. Dabei muss ein gutes Gleichgewicht zwischen der Erhaltung des Unternehmens und den finanziellen Ansprüchen (z.B. Pflichtteilsansprüche, Abfindung weichender Erben), die das Unternehmen belasten können, gefunden werden.

Durch ein Vermächtnis (auch Legat genannt) kann eine Person am Nachlass beteiligt werden, ohne sie zum Erben zu machen.

Das bedeutet, dass ein Vermächtnisnehmer nicht zum Kreis der Erben gehört und somit auch nicht deren Rechte und Pflichten teilt. Das Vermächtnis ist eine Zuwendung einzelner Nachlassgegenstände (z.B. Immobilien, Kunstwerke, Wertpapiere, Schmuck etc.) oder einer Nachlass-Quote, also eines festen Betrages. Ein Vermächtnisnehmer kann sowohl eine natürliche Person als auch eine juristische Person (z.B. eine wohltätige Organisation) sein.

Mit einer Patientenverfügung nimmt man seinen Angehörigen den Druck, eine Entscheidung zu treffen, wenn man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist. Sie gilt erst dann, wenn Sie Ihren eigenen Willen nicht mehr bilden können. Einen Vordruck aus dem Internet herunterladen ist jedoch keine gute Idee. Lassen Sie sich unbedingt beraten, um die eigenen Behandlungsvorstellungen niederzuschreiben. Zudem müssen die Dokumente rechtlich wirksam sein – gerade im Ernstfall muss man sich darauf verlassen können, dass sie rechtssicher sind! Lassen Sie sich immer juristisch dazu beraten.

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