Tipps für die Suche nach einem Anwalt für Mietrecht in Velbert

Gekündigt? Mit Reparaturen im Stich gelassen? Kann ich die Miete mindern?

Die Heizung funktioniert schon seit dem Einzug nicht? Der Vermieter hat Eigenbedarf angemeldet? Oder soll die Miete erhöht werden?

Das Thema Wohnen ist emotional, da es um einen persönlichen Rückzugsort geht – und nicht selten eskalieren kleine Problemfelder zu großen Rechtsstreitigkeiten. Denn oft sind die Sachverhalte nicht ganz so klar, wie die Betroffenen es empfinden. Deshalb: Kontaktieren Sie schnell einen kompetenten Rechtsanwalt in Velbert mit dem Rechtsgebiet Mietrecht, um große und teure Verfahren zu vermeiden!

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Auch wenn man sich im Recht fühlt: Nicht alle Urteile sind eindeutig und das Mietrecht ist ein Rechtsgebiet, das durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erheblichen Änderungen unterworfen ist. Egal, ob Sie eine Wohnung gemietet haben oder selbst Eigentümer sind, ist es oft wichtig, sich juristisch Rat durch einen Rechtsanwalt für Mietrecht einer Anwaltskanzlei in Velbert zu holen.

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Vereinbaren Sie so früh wie möglich einen Termin mit einem kompetenten Ansprechpartner und sparen Sie sich unnötige hohe Kosten!

Sie haben eine Wohnung gemietet oder sind selbst Eigentümer? Spezialisierte Rechtsanwälte für Mietrecht vertreten in Velbert vor allem Mieter, aber auch Vermieter und Makler.

Rechtsanwälte mit dem Rechtsgebiet Mietrecht können Sie bei der vertraglichen Gestaltung von Wohnungs- und Gewerbemietverträgen unterstützen, beraten bei laufenden Mietverhältnissen (z. B. bei der Durchsetzung oder der Abwehr von Mieterhöhungen), Änderung von Mietverträgen, der Durchsetzung oder Abwehr von Mängelansprüchen, bis zur Realisierung von offenen Forderungen aus dem Mietverhältnis.

Lassen Sie sich durch einen Rechtsanwalt für Mietrecht einer Kanzlei in Velbert beraten – egal, ob Sie Mieter oder Eigentümer sind!

Sie haben ein Problem mit Ihrem Vermieter?

Ganz schnell merkt man als Mieter, wenn einem die Wohnung, das Haus oder die Büroräume nicht vertragsgemäß zur Verfügung gestellt werden. Die Heizung leckt, die Abluftanlage funktioniert nicht – in diesem Fall haben Sie das Recht, bestehende Mängel ordnungsgemäß zu rügen und eventuell einen Teil der Miete als Mietminderung zurückzuhalten. Aber hier lauern Fallen: Wird beispielsweise zu viel zurückgehalten, kann dies zu einem Mietrückstand führen, der sogar eine Kündigung zur Folge haben kann. Rufen Sie also im Zweifel einen Rechtsanwalt, eine Rechtsanwältin für Mietrecht in Velbert an.

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Ein Rechtsanwalt für Mietrecht in Velbert sollte Sie bei folgenden Punkten unterstützen

  • der Überprüfung von Mietverträgen und deren Zusatzvereinbarungen
  • einer Mietminderung und der Abwehr von Mieterhöhungen
  • dem Kampf gegen Mietmängel
  • der Durchsetzung eines Vorkaufsrechts bei der Veräußerung der Mietwohnung
  • der Rückerstattung einer Mietkaution
  • der Inspektion der Nebenkostenabrechnungen
  • Schadenersatzansprüchen
  • unberechtigten Kündigungen
  • Fragen rund um die Themen Renovierung und Schönheitsreparaturen

Kompetente Anwälte aus einer Rechtsanwaltskanzlei für Mietrecht in Velbert beantworten Ihre Fragen und beraten Sie umfassend! Sprechen Sie einen Rechtsanwalt an, wenn Sie eine erfolgreiche außergerichtliche Lösung anstreben.

Schwerpunkte im Mietrecht

Johannes Dultz, CEO Jurebus GmbH
Johannes Dultz
Gründer Jurebus GmbH

Erfahren Sie auf dieser Seite u. a., worauf Sie bei der Auswahl des richtigen Anwalts unbedingt achten sollten. Vertrauen Sie dabei (nicht nur) Ihrem Bauchgefühl.

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Schwerpunkte im Mietrecht

Abmahnung

Wussten Sie, dass es genau wie im Job eine Abmahnung geben kann? Und genauso ernst sollte man sie nehmen, da beispielsweise aus einer Abmahnung vom Vermieter eine fristlose Kündigung der Wohnung entstehen kann.

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Eine Abmahnung dient dazu, den Mieter aufzufordern, ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen. Mit einer Abmahnung rügt ein Vermieter das vertragswidrige Verhalten eines Mieters oder weist ihn darauf hin, eine bestimmte Handlung vorzunehmen. Nehmen Sie sich besser sofort einen Rechtsanwalt für Mietrecht, wenn Sie der Überzeugung sind, dass die Abmahnung ungerechtfertigt ist. Eine Anwaltskanzlei in Velbert ist hierbei der kompetente Partner an Ihrer Seite. Erfahren Sie mehr bei einer telefonischen Ersteinschätzung durch einen Rechtsanwalt für Mietrecht.

Betriebskosten

Eigentümern und Bewohnern von Wohnungen entstehen jeden Monat Kosten durch den Besitz der Wohnung: die Betriebskosten oder Nebenkosten.

Der Wohnungsbesitzer muss für diese Kosten nicht alleine aufkommen, wenn es sich um eine Mietwohnung handelt. Dann können einige Betriebskosten auch auf den Mieter umgelegt werden. Aber nicht alle Umlagen sind rechtens!

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Für die Umlage von Betriebskosten auf den Mieter muss als Basis eine wirksame vertragliche Vereinbarung zwischen Vermieter und Mieter vorliegen. Dabei muss sie hinreichend bestimmt und konkret sein. Ein Rechtsanwalt sollte Ihren Mietvertrag genau prüfen, um zu viel berechnete Betriebskosten aufzuspüren und neuberechnen zu lassen.

Eigenbedarfskündigung

Wann darf ein Eigentümer Eigenbedarf anmelden? Kann man Widerspruch gegen eine Wohnungskündigung wegen Eigenbedarfs einreichen? Und welche Fristen gelten? Das Recht ist für Mieter in Deutschland sehr stark, aber auch hier gibt es Besonderheiten, die sie kennen sollten.

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Für einen Vermieter gestaltet sich die Kündigung eines Mietvertrags schwierig, denn er muss dem Mieter schriftlich begründen, dass er ein berechtigtes Interesse an der Aufhebung der Mietvereinbarung hat. Der Vermieter darf beispielsweise einem Mieter kündigen, wenn er die Räumlichkeiten tatsächlich für sich, seine Familie oder Angehörigen nutzen möchte und Eigenbedarf anmeldet. Ob Ihnen in einem solchen Fall eventuell eine Abfindung zusteht, kann Ihr ein Rechtsanwalt für Mietrecht in Velbert für Sie unkompliziert herausfinden.

Erleichterte Kündigung

Nicht immer benötigt ein Vermieter ein berechtigtes Interesse, um einem Mieter zu kündigen. Wann das der Fall ist?

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Ein Vermieter kann auch ohne Vorliegen eines berechtigten Interesses ein Mietverhältnis kündigen, wenn es sich um ein Haus mit nicht mehr als zwei Wohnungen handelt, in dem der Vermieter auch selbst wohnt. Dafür benötigt er keine Kündigungsgründe, wobei sich jedoch die Kündigungsfrist um drei Monate verlängert.

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Immobilienrecht

Ein Anwalt für Immobilienrecht ist immer dann gefragt, wenn es um rechtliche Probleme oder Beratungsbedarf bei der vertraglichen Gestaltung oder der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen im Bereich Immobilien und Wohnungseigentum geht. Und: Im Immobilienrecht geht es meistens um hohe Werte.

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Rechtsfragen im Immobilienrecht sind häufig sehr komplex und von erheblicher finanzieller Tragweite. Mit fachlicher Kompetenz und langjähriger Erfahrung beraten Anwälte für Immobilienrecht Sie umfassend zum Allgemeinen Immobilienrecht, Maklerrecht, Wohnraummietrecht, Gewerberaummietrecht, Wohnungseigentumsrecht, zum Kauf und Verkauf von Immobilien und Grundstücken, zu Vertragsgestaltung, Werkverträgen, Mängeln, Forderungen aus Leistungen und Honoraren und zu Erbengemeinschaften.

Kündigung

Als Mieter kann man ohne Angabe von Gründen das Mietverhältnis seiner Wohnung oder seines Hauses kündigen. Beim Vermieter sieht das schon anders aus. Er darf seinen Mietern nicht ohne Grund eine Kündigung aussprechen.

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Der Vermieter muss im Gegensatz zum Mieter bei einer ordentlichen Kündigung berechtigte Gründe vortragen. Liegt ein wichtiger Grund vor, können beide Seiten das Mietverhältnis ohne Einhaltung von vorgeschriebenen Kündigungsfristen sofort kündigen. Ein Rechtsanwalt für Mietrecht aus einer Anwaltskanzlei in Velbert kann Ihnen weiterhelfen, wenn es um Kündigungsgründe geht.

Kündigungsfristen

Kennen Sie die Kündigungsfrist, wenn Sie aus Ihrer Wohnung ausziehen möchten? Und kommt man auch früher aus einem Mietvertrag?

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Die Kündigungsfrist beträgt bei einer ordentlichen Kündigung für Mieter und Vermieter drei Monate. Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich hingegen nach fünf bzw. nach acht Jahren seit dem Einzug des Mieters um jeweils drei Monate. Für den Mieter besteht also ein besonderer Schutz – seine Frist beträgt unabhängig von der Mietdauer immer drei Monate.

Lärmbelästigung

Kann man wegen Lärmbelästigung die Miete mindern? Ja, das funktioniert unter bestimmten Voraussetzungen, die Ihnen ein Anwalt gerne erklärt.

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Lärmbelästigung ist ein Mangel an der Mietsache und kann zu Mietminderung berechtigen. Dazu muss der Mieter ein Lärmprotokoll anfertigen und den Mangel dem Vermieter anzeigen. Aber: Besprechen Sie vor einer Mietminderung die Ausgangssituation am besten mit einem Anwalt für Mietrecht aus Velbert.

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Mieterhöhung

Der Vermieter darf frühestens 15 Monate nach Einzug des Mieters oder nach der letzten Mieterhöhung die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen. Gibt es noch weitere Punkte, die beachtet werden müssen?

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Die Erhöhung der Miete darf jedoch innerhalb von drei Jahren nicht höher als 20 Prozent sein. Ist der Mieter nicht einverstanden, so gibt es die Möglichkeit, die Mieterhöhung durch seinen Rechtsanwalt für Mietrecht prüfen zu lassen und gegebenenfalls zu widersprechen.

Um mögliche Nachteile auszuschließen, suchen Sie sich bitte Rat bei einem Rechtsanwalt für Mietrecht einer Anwaltskanzlei in Velbert.

Mietkaution

Die Mietkaution wird zu Beginn eines Mietverhältnisses vom Mieter beim Vermieter hinterlegt. Sie sichert diesen gegenüber Mietschäden ab. Sie darf jedoch maximal drei Nettokaltmieten betragen und wird nicht automatisch sofort bei Beendigung des Mietverhältnisses zurückgezahlt.

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Es gibt verschiedene Arten der Mietkaution, z.B. die Barkaution, die Bankbürgschaft oder die Mietkautionsversicherung.

Sie ist eine Sicherheitsleistung des Mieters für künftige Ansprüche des Vermieters aus dem Mietverhältnis und dessen Abwicklung und für Nachforderungen von Betriebskostenabrechnungen. Dem Vermieter steht eine angemessene Frist von bis zu 12 Monaten zu, um genau zu prüfen, welche Ansprüche Ihnen gegenüber möglicherweise noch bestehen. Sollte Ihnen die Mietkaution nach Mietende nicht ausgezahlt werden, sind Rechtsanwälte Ihre besten Ansprechpartner für Mietrecht. Kontaktieren Sie eine Rechtsanwaltskanzlei in Velbert und vereinbaren Sie einen Termin zur Erstberatung.

Mietmängel

Der Vermieter muss dem Mieter eine dauerhaft mangelfreie Mietsache zur Verfügung stellen. Erfüllt der Vermieter diese Pflicht nicht, nicht rechtzeitig oder nur schlecht, kann der Mieter von ihm die Beseitigung der Mängel verlangen. Wann aber kann die Miete gemindert werden?

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Ist der Mietgebrauch erheblich beeinträchtigt, sieht das Mietrecht für den Mieter Rechte und für den Vermieter Pflichten vor. Der Mieter kann eine Mietminderung geltend machen und hat den Anspruch auf Beseitigung des Mietmangels. Geschieht dies nicht, hat er das Recht auf Selbstabhilfe und Kostenerstattung, Schadensersatzansprüche oder fristlose Kündigung. Sollten Sie unsicher sein, was Sie unternehmen können, wenden Sie ich an einen Rechtsanwalt für Mietrecht aus einer Kanzlei in Velbert und lassen Sie sich beraten.

Mietminderung

Hat eine Mietsache nach Überlassung der Immobilie einen Mangel, kann der Mieter die Miete mindern. Dieser Mangel muss die Gebrauchstauglichkeit oder die Wohnqualität beeinträchtigt.

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Der Mieter muss zunächst dem Vermieter gegenüber den Mangel anzeigen und ihn zur Nachbesserung auffordern. Ist dieses geschehen, darf er die Miete mindern. Über die Höhe sollten Sie mit einem Rechtsanwalt, einer Rechtsanwältin mit langjähriger Erfahrung im Rechtsgebiet Mietrecht, einer Anwaltskanzlei in Velbert sprechen.

Mietrecht

Das Mietrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Mieter und Vermieter. Aber das Mietrecht ist komplex und oft wird Streit zwischen Mieter und Vermieter erst vor Gericht entschieden.

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Das deutsche Mietrecht ist extrem umfassend und sieht zahlreiche Besonderheiten vor. Sowohl Mieter als auch Vermieter sollten sich also gründlich informieren, bevor sie einen Vertrag unterzeichnen und sich mit einem Rechtsanwalt für Mietrecht kompetente Hilfe an ihre Seite stellen.

Mietspiegel

Der Mietspiegel stellt eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete dar und schafft damit Markttransparenz für Mieter.

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Der Mietspiegel ist eine wichtige Informationsquelle, wenn es beispielsweise um die Anwendung der sogenannten Mietpreisbremse geht. Dies gilt in Gebieten mit sehr angespanntem Wohnungsmarkt. Das Hauptanwendungsgebiet für den Mietspiegel ist das gesetzliche Mieterhöhungsverfahren, mit dem ein Vermieter die Zustimmung des Mieters zu einer Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen kann.

Mietverhältnis

Das Mietverhältnis ist ein Vertrag zwischen Vermieter und Mieter, der auf Gebrauchsüberlassung gegen ein Entgelt, also der Miete, gerichtet ist.

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Ein Mietverhältnis gründet sich in den allermeisten Fällen auf einen Mietvertrag, der jedoch nicht zwingend schriftlich abgeschlossen werden muss. Grundsätzlich bestehen für beide Vertragsparteien, also für Vermieter und Mieter, diverse Pflichten.

Mietvertrag

Mietverträge enthalten Formularklauseln, welche die gesetzlichen Regelungen modifizieren.

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In der Praxis werden oft Klauseln verwendet, die einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten und daher unwirksam sind. Es ist also durchaus für Mieter und auch für Vermieter sinnvoll, sich hinsichtlich der Wirksamkeit der vertraglichen Bestimmungen, die man unterschreiben soll, anwaltlich beraten zu lassen. Fragen Sie einen ortsansässigen Rechtsanwalt in Velbert.

Nebenkostenabrechnung

Wenn im Mietvertrag vereinbart worden ist, dass Mieter Nebenkosten zu tragen haben, hat der Vermieter jährlich darüber abzurechnen. Aber nicht jede Nebenkostenabrechnung wird korrekt erstellt.

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Wenn eine monatliche Nebenkosten-Pauschale vereinbart wurde, sind mit der Zahlung dieser Pauschale die Nebenkosten komplett abgegolten. Der Vermieter trägt dabei das Risiko, dass die Nebenkosten-Pauschale ausreichend ist oder er draufzahlen muss. Oft sind Nebenkostenabrechnungen für den Laien nicht nachvollziehbar und nicht selten falsch. Eine spezialisierte Kanzlei in Velbert wird diese gewissenhaft für Sie überprüfen.

Räumungsklage

Sie haben Ihrem Mieter gekündigt und er zieht nicht aus? Dann ist der nächste Schritt eine Räumungsklage.

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Denn räumt der Mieter nach einer (fristlosen) Kündigung und einer Frist zur Räumung nicht die Wohnung, bleibt dem Vermieter nur die Räumungsklage als das letzte Mittel, mit der er den Auszug durchsetzen kann. Rechtsanwaltskanzleien in Velbert haben umfangreiche Erfahrung im Rechtsgebiet Mietrecht und beraten Sie. Kontaktieren Sie einen Anwalt für eine Ersteinschätzung Ihres Falls.

Renovierung

Jeder Vermieter ist verpflichtet, den Wohnungszustand zu erhalten. Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen der Mieter in der Pflicht ist, Reparaturen vorzunehmen. Was gehört dazu?

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Bestimmte Schönheitsreparaturen, die durch die normale Abnutzung der Wohnung notwendig werden, können auf den Mieter übertragen werden. Was dazu gehört, muss jedoch ausdrücklich im Mietvertrag geregelt sein. Ob diese Regelungen in Ihrem Fall korrekt sind, kann ein Anwalt für Mietrecht für Sie prüfen.

Schönheitsreparaturen

Schönheitsreparaturen sind nach § 28 Abs. 4 Satz 3 II. BV das Tapezieren, Anstreichen oder Kalken der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden und der Heizkörper einschließlich Heizrohre, der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen. Aber müssen Sie innerhalb einer bestimmten Frist vom Mieter durchgeführt werden?

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Die Rechtsprechung sagt eindeutig, dass feste Fristen für die Durchführung von Schönheitsreparaturen unwirksam sind – die Durchführung hängt immer vom Einzelfall ab. Dabei ist ausschlaggebend, wie der tatsächliche Zustand des Mietobjektes, die Dauer des Mietverhältnisses und der Umfang der auszuführenden Arbeiten ist.

Unterlassungsklage

Der Mieter darf eine Mietsache nur in dem durch den Mietvertrag gewährten Umfang nutzen. Setzt er sich darüber hinweg und gebraucht er sie vertragswidrig, kann ihn der Vermieter abmahnen.

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Setzt er den vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache fort, ist der Vermieter berechtigt, auf Unterlassung zu klagen. Diese Klage stellt zudem eine Alternative zu einer (fristlosen) Kündigung des Vermieters dar.

Untervermietung

Grundsätzlich können Mieter die bewohnten Räumlichkeiten an Dritte untervermieten, wenn dies nicht im Mietvertrag ausgeschlossen wurde. Aber ohne Zustimmung ist es nicht erlaubt.

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Der Mieter muss vom Vermieter die Genehmigung einholen, die der Vermieter jedoch nur aus wichtigen Gründen ablehnen kann. Sollte Ihnen eine Untermiete verwehrt werden, kann ein Rechtsanwalt für Mietrecht aus Velbert Ihre Rechte für Sie durchsetzen.

Vermieterrecht

Auch Vermieter haben Rechte! So haben diese das Recht auf Zahlung der Miete nach § 535 Abs. 2 BGB und dass die Mieträume in einem ordnungsgemäßen Zustand vom Mieter erhalten werden. Leider wird beides oft nicht eingehalten.

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Sollte Sie als Mieter gegen diese Rechte verstoßen, kann sich der Vermieter wehren: mit einer Abmahnung und bei großen Pflichtverstößen sogar mit einer fristlosen Kündigung. Ein Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin für Mietrecht einer Kanzlei in Velbert vertritt kann sowohl Sie als Mieter, als auch Sie als Vermieter mit kompetenter Erfahrung.

Wohnungseigentumsrecht

Das Wohnungseigentumsrecht umfasst den Themenkomplex rund um den Erwerb von Wohnräumen und die damit einhergehenden Rechte und Pflichten und die Auseinandersetzung mit anderen Eigentümern in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Entgegen der allgemeinen Vorstellung kann der Wohnungseigentümer grundsätzlich nicht ohne Weiteres mit seinem Wohnungseigentum nach Belieben verfahren. Überlassen Sie lieber einem Rechtsanwalt die Auseinandersetzung mit anderen Wohnungseigentümern. Sprechen Sie mit einem Anwalt, einer Anwältin in Velbert – diese werden Sie unterstützen.

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Wohnungseigentum ist Sondereigentum an einer Wohnung und ist automatisch verbunden mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum.

Wenn Maßnahmen am Wohnungseigentum eine Außenwirkung im weitesten Sinne entfalten und damit auch Nachteile für die Wohnungseigentümergemeinschaft zur Folge haben können, sind sie nicht erlaubt. Deshalb ergeben sich im Wohnungseigentumsrecht vor allem Streitigkeiten rund um die Wohnungseigentümergemeinschaft. Fragen Sie eine Kanzlei in Velbert für Miet- und Wohnungseigentumsrecht – Rechtsanwälte unterstützen und beraten Sie meist schnell!

Häufige Fragen

Was tun bei Eigenbedarfskündigung?

Das Mietrecht schützt den Mieter im ersten Schritt vor einer willkürlichen Kündigung des Mietvertrags. Ein Vermieter kann die Wohnung aber kündigen, wenn er ein bestätigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat. Er darf beispielsweise dann einem Mieter wirksam kündigen, wenn er die Räumlichkeiten für sich, seine Familie oder Angehörige benötigt. Dies sollten Sie im Zweifelsfall immer von einem Anwalt überprüfen lassen und gegebenenfalls Widerspruch gegen die Kündigung einlegen.

Bei der Eigenbedarfskündigung muss ein Vermieter genau aufzeigen, wer in die Wohnung einziehen soll und warum. Grundsätzlich dürfen Familienangehörige oder Angehörige des Haushalts Anspruch geltend machen. Aber auch ausserhalb der Verwandtschaft gibt es Personen, die in das Haus oder die Wohnung Immobilie dürfen: beispielsweise die Kinder des Lebenspartners oder Pflegepersonal.

Die Kündigung von Wohn- oder Geschäftsräumen muss der Vermieter schriftlich und auf einem amtlichen Formular zustellen. Ein normaler Brief reicht dazu keinesfalls aus. Sind diese Formalitäten nicht eingehalten, ist die Kündigung nichtig.

Eine Kündigung ist nur unter der Einhaltung der Kündigungsfrist und der Kündigungstermine rechtens. Dabei muss die Kündigungsfrist mindestens 3 Monate für Wohnräume und 6 Monate für Geschäftslokalitäten betragen. Mieter können Wohnungskündigungen innert 30 Tagen seit Erhalt bei der zuständigen Schlichtungsbehörde anfechten. Dabei kann die Aufhebung der Kündigung wegen Missbräuchlichkeit oder eine Erstreckung des Mietverhältnisses im Härtefall verlangt werden.

Grundsätzlich darf ein Mietzins erhöht werden, wenn eine Erhöhung den gesetzlichen Vorgaben genügt. Sollten Sie mit der Erhöhung nicht einverstanden sein, müssen Sie diese innert 30 Tagen ab Erhalt bei der Schlichtungsbehörde Ihres Wohnbezirks (nicht der des Vermieters) anfechten. Wird diese Frist zur Anfechtung verpasst, muss künftig die höhere Miete bezahlt werden, auch wenn sie nicht gerechtfertigt ist. Fragen Sie deshalb immer einen Anwalt für Mietrecht!

Jeder Mieter hat Anspruch auf eine Mietzinsminderung, wenn die Nutzung der Wohnung durch einen Mangel eingeschränkt ist. Für die Dauer dieses Mangels können Mieter eine Mietzinsreduktion verlangen. Die Höhe der Reduktion muss jedoch im Einzelfall ermittelt werden.

Bei einer Mietzinsminderung kommt es immer auf die konkrete Beeinträchtigung an, die das Wohnen einschränkt. Wenden Sie sich an einen Anwalt für Mietrecht in Velbert, um gemeinsam mit ihm die Mietminderung zu berechnen und die offiziellen Wege und Fristen einzuhalten.

Ein Mietrückstand kann schneller zur Kündigung führen. Wenn Mietzinsen oder die Nebenkosten nicht rechtzeitig bezahlt werden, kann Ihnen der Vermieter eine Zahlungsfrist von 30 Tagen ansetzen und androhen, dass sonst die Kündigung erfolgt. Wird dann nicht innerhalb dieser 30 Tage gezahlt, kann er mit einer Frist von weiteren 30 Tagen auf das Ende eines Monats kündigen.

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