Verkehrsrecht – Ihr Anwalt in Velbert
Fahrverbot droht? Geblitzt worden? Sie hatten einen Unfall?
Schnell ist es passiert: Wer viel mit dem Auto unterwegs ist, erwischt auch mal eine rote Ampel. Nun droht ein Fahrverbot oder es liegt ein Bußgeldbescheid in der Post. Egal, ob Sie geblitzt wurden, einen Unfall hatten oder Ihren Führerschein abgeben müssen – das Thema Verkehrsrecht sollte in der von Ihnen gewählten Kanzlei in Velbert kein Nebengeschäft sein, sondern mit Kompetenz und Fachwissen behandelt werden. Denn besonders im Rechtsgebiet Verkehrsrecht können mögliche Ansprüche nur mit einer beharrlichen anwaltlichen Vertretung durchgesetzt werden.
Als Anwalt für Verkehrsrecht in Velbert stehe ich Ihnen dabei gerne zur Seite. Jeder, der am Straßenverkehr teilnimmt, muss sich an Regeln halten, die dem Verkehrsrecht zugeordnet werden. Dabei unterteilt es sich in viele Unterbereiche, wie das Verkehrszivilrecht (z.B. beim Thema Autokauf), das Verkehrsstrafrecht oder das Ordnungswidrigkeitenrecht.
Aufgrund meiner langjährigen Arbeit als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Velbert verfüge ich über die notwendigen Erfahrungen in den einzelnen Disziplinen. Ich kenne die Strategien von Unfallgegnern, aber auch die Interessen der Versicherungen. Ich nehme jede Ihnen vorgeworfene Ordnungswidrigkeit ernst und biete Ihnen als spezialisierter Anwalt für Verkehrsrecht aus der Anwaltskanzlei in Velbert eine kompetente und gezielte Beratung mit fachlichem Spezialwissen.
Holen Sie sich einen starken Partner, einen Rechtsanwalt aus Velbert, an Ihre Seite
Ich bin als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht auch dann Ihr perfekter Ansprechpartner und Anwalt, wenn es um Probleme beim Autokauf oder Reparatur geht – und auch beim Schadenmanagement nach einem Unfall, auch für Autohäuser und Flottenmanager.
»Im Rechtsgebiet Verkehrsrecht sind als Teil des allgemeinen Zivilrechts derart viele Änderungen und Modifikationen durch die Rechtsprechung eingeführt worden, dass ein ständig im Verkehrsrecht tätiger Rechtsanwalt für die umfassende Beratung absolut erforderlich ist.«
Rechtsanwalt Verkehrsrecht Velbert
Sie hatten einen Verkehrsunfall und möchten Schadensersatz? Sie liegen im Krankenhaus und fragen sich, ob Sie Anrecht auf Schmerzensgeld haben? Gibt es noch andere Geschädigte? Benötigen Sie einen Gutachter?
Im Verkehrszivilrecht ist meine entscheidende Aufgabe, Ansprüche durchzusetzen. Meistens geht es dabei um Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall, einer Unfallregulierung, um Streit bezüglich der Verursachung oder um die Haftungsquote.
Scheint die Lage auf den ersten Blick eindeutig, so kommt es dennoch durch unverbesserliche Unfallgegner oft zu Problemen. Lassen Sie sich dabei unbedingt sachgerecht und zeitnah durch mich, als Ihren Rechtsanwalt aus meiner Anwaltskanzlei in Velbert helfen und die Probleme lösen.
Egal, ob ich Sie als Mandanten bei der außergerichtlichen oder gerichtlichen Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen unterstütze oder bei der Abwehr unberechtigter Forderungen helfe – vertrauen Sie meiner Expertise.
Auch bei Ordnungswidrigkeiten oder im Fahrerlaubnisrecht bin ich der geeignete Rechtsanwalt. Sie haben eine rote Ampel übersehen und wurden geblitzt? Meine Aufgabe besteht nun darin, die Festsetzung eines Bußgeldes zu verhindern, aufzuheben oder die Anordnung eines Fahrverbots zu vermeiden.
Das ist mein Metier, in dem ich mich als Rechtsanwalt perfekt auskenne: Als erfahrener Anwalt für Verkehrsrecht kenne ich mögliche Fehlerquellen einzelner Messverfahren und formale Fehler von Behörden. Handeln Sie schnell, sobald Sie einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid bekommen haben, und kontaktieren mich, Ihren Anwalt für Verkehrsrecht in Velbert, und ich prüfe sofort den erhobenen Vorwurf.
Ist der Führerschein bereits eingezogen, prüfe ich, ob das erteilte Fahrverbot oder der Entzug der Fahrerlaubnis rechtmäßig ist. Oft besteht die Möglichkeit, das Verfahren einzustellen. Auch im Nachgang, wenn es um die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis oder eine erforderlichen MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) im Fahrerlaubnisrecht geht, sollten Sie immer einen auf das Rechtsgebiet spezialisierten Rechtsanwalt für Verkehrsrecht aus Velbert wie mich an Ihrer Seite haben.
Wenn es um eine Straftat geht: Ihr Rechtsanwalt Verkehrsrecht in Velbert
Ihnen wird vorgeworfen eine Straftat im Straßenverkehr begangen zu haben? Die häufigsten Straftaten sind Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB), Unfallflucht (§ 142 StGB), Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB), fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB) und das Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG). Das sind alles keine Bagatellen! Gerade beim Verkehrsstrafrecht ist ein gut spezialisierter Anwalt für Verkehrsrecht in Velbert unbedingt von Nöten.
Rechtsanwalt Verkehrsrecht Velbert
Sobald ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, müssen Sie schnell handeln und einen spezialisierten Rechtsanwalt für Verkehrsrecht einschalten. Machen Sie keine Angaben bei der Polizei, die sich später als belastend und nachteilig herausstellen können.
Als Ihr Rechtsanwalt für Verkehrsrecht aus Velbert kann ich Einsichtnahme in die Ermittlungsakten beantragen, Entlastungsbeweise vorbringen, Zeugen benennen, Sachverständigengutachten einholen oder Beschwerde gegen die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis einlegen. Warten Sie nicht und beauftragen Sie sofort einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht aus Velbert.
Themen im Verkehrsrecht
Abfindungsvergleich bei Personenschäden
Sie sind Opfer eines Verkehrsunfalls geworden und haben körperliche oder psychische Schäden erlitten? Sehr häufig bietet Ihnen die Versicherung des Unfallverantwortlichen einen Abfindungsvergleich an, um Ihre erlittenen Schäden abzumildern. Lassen Sie sich von der Kompetenz und Professionalität meiner Kanzlei für Verkehrsrecht in Velbert überzeugen und kontaktieren Sie mich als Ihren Anwalt, wenn Sie Hilfe bei verkehrsrechtlichen Streitigkeiten benötigen.
Das Versprechen eines Abfindungsvergleichs klingt oft sehr verlockend: Die Versicherung der Gegenseite zahlt Ihnen eine Pauschalsumme, wenn Sie dafür von weiteren Forderungen absehen. Keine langwierigen juristischen Auseinandersetzungen und schnelle Resultate klingen fast zu gut, um wahr zu sein. Manchmal ist es das auch. Zwar können Abfindungsvergleiche in einigen Fällen eine sinnvolle Option darstellen, doch sollten Sie vor der Unterzeichnung immer Rücksprache mit einem Rechtsanwalt halten. Nur so gehen Sie sicher, dass Sie keinen Deal zu Ihren Ungunsten abschließen.
Insbesondere in schweren Fällen mit oftmals lebenslangen Folgen und kaum absehbaren weiteren Komplikationen ist vom Abschluss eines Abfindungsvergleichs abzuraten. Sollte ein solcher Vergleich trotzdem eine sinnvolle Option für Sie sein, ist es unsere Aufgabe, alle relevanten Details zu prüfen und mögliche Fehlerquellen zu vermeiden.
So weise ich Sie darauf hin, dass im Fall einer Abfindung eines Erwerbsschadens zusätzlich Steuern zu zahlen sind – diese müssen allerdings vom Verursacher des Schadens übernommen werden.
Auch die Anwaltskosten des Opfers fallen in den Zuständigkeitsbereich des Verursachers und ich achte darauf, dass diese gezahlt werden. Außerdem ist es möglich, einen sogenannten Exit-Vorbehalt in den Abfindungsvergleich mit aufzunehmen. Normalerweise sind mit der Unterzeichnung des Vergleichs sämtliche Ansprüche abgegolten. In Fällen mit unsicherer Prognose kann allerdings ein Vorbehalt in den Anspruchstext mit aufgenommen werden, der es Ihnen ermöglicht, auch über den Abfindungsvergleich hinaus Ansprüche durchzusetzen, sollten unerwartete Folgekomplikationen eintreten. Ganz gleich, zu welcher Option Sie auch tendieren: Halten Sie immer Rücksprache mit einem Rechtsanwalt meiner Kanzlei, bevor Sie einen Abfindungsvergleich unterzeichnen. Ihre Gesundheit ist Ihr höchstes Gut und verdient die beste Beratung!
Autokauf und Reparatur
Sie wollen ein Auto kaufen und sind sich nicht sicher, wenn es um die Ausgestaltung des Vertrages geht? Oder möchten sie bei der Gewährleistung bei neuen oder gebrauchten Fahrzeugen auf Nummer sicher gehen?
Ihr Anwalt aus Velbert unterstützt Sie bei folgenden Rechtsfragen:
- Kaufverträgen
- Geltendmachung oder Abwehr von Mängeln
- Nachbesserung oder Minderung
- Rücktritt
- Produkthaftung
- Probleme mit der Garantie
Zwar gehören diese Themen rein juristisch zum allgemeinen Zivilrecht, hier entwickelten sich im Bereich Verkehr jedoch in den letzten Jahren zahlreiche Besonderheiten durch die Rechtsprechung, sodass die Einschaltung eines im Verkehrsrecht versierten Rechtsanwalt aus Velbert immer unabdingbarer erscheint.
Gewährleistung nach Autokauf
Auch nach dem Kauf eines neuen oder gebrauchten Fahrzeugs kann es zu auftretenden Mängeln und Problemen kommen. Was nun? Kann man das Auto zurückgeben? Haben Sie noch Gewährleistung?
Ich helfe meinen Mandaten, ihre Ansprüche von der Mängelbeseitigung bis zur Rückabwicklung des Kaufvertrages, umfassend durchzusetzen. Fragen Sie nach Ihrem erfahrenen Anwalt für Verkehrsrecht in Velbert.
Kaskoschaden
Im Kaskoschadensfall hat der Versicherungsnehmer bei einem selbst verschuldeten Unfall gemäß den Versicherungsbedingungen Anspruch auf Ersatz der unfallbedingten Schäden. Doch leider regulieren bei Kaskoschäden Versicherungen oft nur sehr ungern.
Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche nach einem selbstverschuldeten Unfall, nach einem Fahrzeugdiebstahl, Wildschaden, Hagel- oder Sturmschaden. Rufen Sie im Zweifelsfall immer sofort in unserer Kanzlei in Velbert an!
Nutzungsausfallschaden
Viele Menschen sind auf ihr Fahrzeug im Alltag angewiesen. Umso ärgerlicher wird es, wenn besagtes Fahrzeug durch einen Unfall nicht mehr nutzbar ist, dass alltägliche Leben aber seinen gewohnten Gang geht. In solchen Fällen greift der Anspruch auf einen sogenannten Nutzungsausfallschaden. Durch diesen ist es möglich, dass Sie gegenüber Ihrer Versicherung entweder die Auszahlung eines täglichen Betrags geltend machen können, bis Sie wieder Zugriff auf Ihr Fahrzeug haben, oder alternativ die Versicherung die Kosten für einen Mietwagen übernehmen lassen. Der Maximalbetrag, den Sie gegenüber Ihrer Versicherung als tägliche Auszahlung geltend machen können, hängt dabei von unterschiedlichen Faktoren, wie beispielsweise das Alter des Fahrzeugs, ab.
Nicht immer deckt sich die Einschätzung der Versicherung mit der eigenen, weshalb es vorkommen kann, dass der Ihnen ausgezahlte Betrag zu niedrig ist. Hier kann es helfen, einen unabhängigen Sachverständigen für ein Gutachten zu beauftragen, um die eigenen Ansprüche besser zur Geltung zu bringen. Als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht einer Kanzlei in Velbert bin ich mit zahlungsunwilligen Versicherungen gut vertraut. Ich sorge dafür, dass Ihre Ansprüche mit Nachdruck durchgesetzt werden. Gerne berate ich Sie auch über allgemeine Fragen rund ums Thema Nutzungsausfallschaden. Für Sie besteht auch dann ein Anspruch auf die tägliche Ausfallszahlung, wenn Ihnen eine dritte Person ein Fahrzeug zur Verfügung stellt. Zögern Sie daher nicht, Ihren Anspruch gegenüber der Versicherung einzufordern, selbst wenn Sie eine alternative Fahrzeugoption zur Verfügung haben. Als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Velbert berate ich Sie dabei gerne über die möglichen rechtlichen Schritte.
Personenschaden
Wer am Straßenverkehr teilnimmt, setzt sich jedes Mal einem erhöhten Risiko aus, nicht unversehrt am Zielort anzukommen. Wir alle nehmen dieses Risiko regelmäßig in Kauf und in den meisten Fällen überstehen wir unsere Teilnahme am Straßenverkehr völlig unbeschadet. Allerdings kommt es immer wieder zu schmerzhaften Ausnahmen und wir werden in einen Unfall verwickelt, den entweder wir selbst oder ein anderer verschuldet hat. Bei Unfällen mit Personenschaden, die nicht selbst verursacht wurden, ist die Unterstützung durch einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht einer Kanzlei in Velbert in jedem Fall sinnvoll.
Als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht verfüge ich über jahrelange Erfahrung in der Bearbeitung von Verkehrsunfällen mit Personenschäden. Ich kenne die rechtlichen Regelungen für Schmerzensgeldforderungen und mögliche Straftatbestände genau. Ich achte darauf, dass Sie nötige Fristen und Vorgaben für eine zukünftige Beweisführung einhalten. Als Laie ist es häufig nicht einfach, die Vielzahl an gesetzlichen Regelungen vollständig zu durchschauen. Vertrauen Sie daher bei Unfällen mit Personenschaden einem spezialisierten Rechtsanwalt für Verkehrsrecht einer Kanzlei in Velbert, um das für Sie bestmögliche Ergebnis herauszuholen. Ich sorge dafür, dass Ihre Ansprüche durchgesetzt und Ihre Rechte gewahrt bleiben.
Reparaturschaden
Sofern kein Totalschaden bei einem Unfall entstanden, sondern ein sogenannter Reparaturschaden eingetreten ist, hat die gegnerische Haftpflichtversicherung die unfallbedingten notwendigen Reparaturkosten zu erstatten. Dass dies keine Versicherung gerne übernimmt, ist hinreichend bekannt.
Ein Reparaturschaden liegt immer dann vor, wenn die Reparaturkosten mit der Wertminderung unter dem Wiederbeschaffungswert des beschädigten Fahrzeugs liegen. Es kann jedoch vorkommen, dass die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen. Aber auch dann kann eine Reparatur möglich sein, wenn sie sach- und fachgerecht ausgeführt wird und die Höhe der Reparaturkosten 30 % des Wiederbeschaffungswertes des Fahrzeugs nicht übersteigt. Unser Anwalt für Verkehrsrecht in Velbert klärt dies mit den beteiligten Versicherungen und Sachverständigen. Ob Sie diese dann tatsächlich durchführen lassen oder die fiktiven Reparaturkosten reguliert wissen wollen, liegt alleine bei Ihnen.
Schadenmanagement für Autohäuser und Flottenmanager
Gerade als Unternehmen, das in der Autobranche zu Hause ist, benötigt man einen zuverlässigen juristischen Partner an der Seite, der schnell und unkompliziert reagiert. Unsere Kanzlei übernimmt deutschlandweit für Kunden von Autohäusern und Werkstätten, aber auch für Fuhrparkmanager die Abwicklung von Unfällen und Schadenregulierungen. So entlasten Sie nicht nur sich, sondern auch Ihre Mitarbeiter.
Wir übernehmen sämtliche Korrespondenz: mit der Versicherung des Unfallverursachers, die Schadensmeldung, die Geltendmachung und die Bezifferung sämtlicher Ansprüche. Dadurch haben Sie eine schnelle und umfassend Beratung bei der Durchsetzung aller der Schadenspositionen, die in der Regel von der gegnerischen Versicherung getragen werden. Vertrauen Sie uns, wenn Sie keine Kürzungen akzeptieren möchten und eine schnelle Regulierung und Auszahlung bevorzugen.
Schmerzensgeld
Ein Unfall ist immer schrecklich und auch kein Geld der Welt, wird den Schrecken und die Wunden komplett vergessen lassen. Aber es wird Ihnen helfen, den Unfall besser verarbeiten zu können.
Zudem hilft es bei der Verarbeitung des Unfalls. Als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht berate ich Sie, wie Sie am besten und schnellsten nach einem Verkehrsunfall die Durchsetzung Ihrer Schmerzensgeldansprüche vorantreiben können und ermittel die Höhe des Ihnen zustehenden Schmerzensgeldes. Das Schmerzensgeld wird als ein Schadensersatz für immaterielle Schäden, die eigentlich nicht in Geld bemessen werden können, gesehen. Ich helfe Ihnen, eine angemessene Entschädigung zu erhalten.
Totalschaden
Es klingt ganz einfach: Bei einem technischen oder wirtschaftlichen Totalschaden, erhalten Sie von der gegnerischen Versicherung immer den Betrag, den Sie für die Wiederbeschaffung eines vergleichbaren Autos benötigen würden. Dabei müssen Sie sich den sogenannten Restwert, also das, was Ihr Fahrzeug noch wert ist, anrechnen lassen.
Tatsächlich versuchen die Versicherungen leider immer wieder, den Schaden zu reduzieren, indem sie den Geschädigten auf einen von der Versicherung festgestellten Wiederbeschaffungswert verweisen. Lassen Sie sich nicht darauf ein! Unser Anwalt für Verkehrsrecht hilft Ihnen bei der zügigen Durchsetzung Ihrer vollständigen Ansprüche und wehrt die Versuche der Versicherung, den Schaden zu reduzieren, ab.
Unfallabwicklung
Nach einem Unfall ist die Situation immer stressig und unübersichtlich. Diese Ausnahmesituation versuchen die Versicherer oft auszunutzen. Sie haben keine Schuld an einem Unfall, in den Sie verwickelt sind? Trotzdem hat die Versicherung des Unfallgegners immer das Interesse, den Schaden möglichst gering zu halten. Hier gilt oft das Sprichwort: „Recht haben und Recht bekommen sind zwei unterschiedliche Dinge.“ Deswegen sollten Sie bei einem Verkehrsunfall immer einen Anwalt für Verkehrsrecht aus Velbert hinzuziehen.
Ich helfe Ihnen in dieser unangenehmen Situation und übernehme die umfassende Abwicklung und Klärung bei:
- Schadensersatzforderungen und Schmerzensgeld
- Ersatz Ihres Verdienstausfalls
- Beweissicherung
- der Auswahl des Gutachters Ihrer Wahl
- Fragen der Wertminderung
- Unterstützung, ob, wann und wie Sie den Schaden reparieren lassen
- einen Mietwagen für die Dauer der Reparatur
- der Durchsetzung der Reparatur Ihres Fahrzeugs, solange die entstehenden Kosten nicht den Wert des Fahrzeugs um mehr als 30 Prozent übersteigen
- Ersatz Ihrer Heilbehandlungskosten für privat Versicherte oder wenn die Krankenkasse nicht zahlt
- Ersatz der Kurbehandlungskosten
- eventuellen Umschulungsmaßnahmen
Seien Sie unbesorgt: Die Anwaltskosten werden meistens von der Versicherung des schuldigen Unfallgegners übernommen. Sollte das nicht der Fall sein, werde ich Sie darüber frühzeitig informieren. Scheuen Sie sich nicht, meiner Kanzlei in Velbert Ihre Anfrage mit Unfalldetails unverbindlich zu übermitteln – Als ihr Anwalt melde ich mich schnell mit einer ersten Einschätzung bei Ihnen.
Vergessen Sie bei einem Unfall nie, dass Sie Ihre Unfallschuld nicht eingestehen müssen und dass die Abwicklung nicht von der Versicherung des Gegners übernommen wird. Auch sollten Sie Ihre Schadensersatzansprüche nicht ungefragt abtreten und keinerlei Vereinbarungen mit der Versicherung des Gegners, z. B. über die Wahl des Gutachters oder der Reparaturwerkstatt, treffen.
Sollte der Unfall im EU-Ausland stattgefunden haben, helfe ich als Rechtsanwalt aus Velbert Ihnen bei der Regulierung der Unfallschäden. Und auch bei einem Totalschaden bin ich an Ihrer Seite, denn auch hier gibt es Tücken: Bei einem technischen oder wirtschaftliche Totalschaden, erhalten Sie von der gegnerischen Versicherung immer den Betrag, den Sie für die Wiederbeschaffung eines vergleichbaren Autos benötigen würden. Dabei müssen Sie sich den so genannten Restwert, also das, was ihr Fahrzeug noch wert ist, anrechnen lassen.
Lassen Sie sich nicht darauf ein! Als Anwalt für Verkehrsrecht helfe ich Ihnen bei der zügigen Durchsetzung Ihrer vollständigen Ansprüche und wehre die Versuche der Versicherung, den Schaden zu reduzieren, ab. Rufen Sie meine Anwaltskanzlei in Velbert im Schadensfall schnell an!
Unfall mit Auslandsbeteiligung
Der Urlaub ist gerade so schön und dann passiert es: ein Unfall im Ausland! Was nun? An wen muss ich mich wenden? Oder hatten Sie einen Unfall in Deutschland mit einem ausländischem Fahrzeug?
Es tauchen sofort viele Fragen auf: Wo man seine Ansprüche anmelden kann, wo der Unfallgegner versichert ist, in welcher Sprache kommuniziert wird. Entspannen Sie sich und übergeben Sie alles an einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht aus Velbert, der sich auch bei einem Auslandsunfall um die umfassende Abwicklung und Geltendmachung ihrer Ansprüche kümmern wird.
Unfallschaden
Kennen Sie Ihre Rechte? Nach einem Unfall ist die Situation immer stressig und unübersichtlich. Diese Ausnahmesituation versuchen die Versicherer oft auszunutzen.
Wir helfen Ihnen in dieser unangenehmen Situation und übernehmen die umfassende Abwicklung und Klärung mit allen betroffenen Parteien, wie Versicherungen und Sachverständigen – und forcieren die direkte Geltendmachung sämtlicher Schadensersatzpositionen.
Verkehrsstrafrecht
Bei Strafsachen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr ist eine kompetente Verteidigung nicht ohne einen im Rechtsgebiet Verkehrsstrafrecht versierten Rechtsanwalt möglich. Anders als Verkehrsordnungswidrigkeiten werden Verkehrsstraftaten nicht nur mit einem Bußgeld oder einem Fahrverbot geahndet.
Eine Tat im Verkehrsstrafrecht kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe geahndet werden. Zusätzlich kann der strafrechtliche Vorwurf im Zusammenhang mit einem Unfall, erhebliche finanzielle Auswirkungen bei Fragen der Haftung und den versicherungsrechtlichen Folgen haben, da oft ein Regress der eigenen Versicherung droht.
Zusätzlich besteht neben der Geldstrafe und der Freiheitsstrafe im Verkehrsstrafrecht auch die Möglichkeit eines Fahrverbotes oder der Entzug der Fahrerlaubnis. Ihre Kanzlei in Velbert hilft Ihnen auch hier mit einem Anwalt für Verkehrsrecht.
Verkehrsunfall
Seien Sie schnell, wenn Sie einen Unfall haben und überlassen Sie alles Ihrer Kanzlei für Verkehrsrecht in Velbert. Denn je weniger Sie sagen und je schneller wir eingreifen, desto höher sind Ihre Chancen, problemfrei aus dieser Situation wieder hinauszukommen.
Bevor Sie widersprüchliche Angaben über den Unfallhergang machen, verweisen Sie direkt auf Ihren Anwalt für Verkehrsrecht. Als Rechtsanwalt aus meiner Kanzlei in Velbert beurteile ich kompetent und mit der erforderlichen Rechtssicherheit die Fakten und die Haftungsfrage und mache Ihre Schadensersatzansprüche umfassend geltend.
Häufige Fragen
Geblitzt worden, was nun?
Ein unaufmerksamer Moment, ein paar Stundenkilometer zu viel auf dem Tacho, schon ist man geblitzt worden. Ist der Bußgeldbescheid in der Post, sollte man sich das Schreiben sehr genau anschauen. Denn oft gibt es durchaus Wege, sich gegen den Bescheid zu wehren – vor allem dann, wenn der Bußgeldbescheid fehlerhaft ist. Wehren Sie sich und beauftragen Sie einen Anwalt.
Wann droht eine MPU-Auflage?
Mit einer MPU wird festgestellt, ob jemand wieder zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist oder ob es Bedenken wegen seiner körperlichen, geistigen und charakterlichen Eignung bestehen. Eignungszweifel sind zum einen im Straßenverkehrsgesetz (StVG) geregelt und betreffen die Personen, die nach Erreichen von acht Punkten in Flensburg die Fahrerlaubnis entzogen bekommen haben. Zusätzlich gibt es Regelungen in der Fahrerlaubnis-Verordnung, bei denen es um medizinische, alkoholbedingte und drogenbedingte Eignungszweifel geht.
Wann verjährt ein Bußgeldbescheid?
Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung sind die in Deutschland die am meisten auftretenden Ordnungswidrigkeiten – und so gibt es in diesem Bereich auch die meisten Bußgeldbescheide. In der Regel hat eine Ordnungswidrigkeit eine Verjährungsfrist von drei Monaten, was bedeutet, dass die sogenannte Verfolgungsverjährung genau drei Monate nach der Tat eintritt.
Was tun nach einem Verkehrsunfall?
Pro Jahr ereignen sich auf Deutschlands Straßen über zwei Millionen Verkehrsunfälle. Im Falle eines Unfalls: Machen Sie Fotos von den Schäden und Übersichtsbilder vom Unfallort und den Beteiligten, die den Hergang verdeutlichen. Am Unfallort sollten Sie jedoch auf keinen Fall eine Unfallschuld eingestehen – weder mündlich noch schriftlich, sondern nehmen Sie direkt Kontakt auf mit einem Anwalt für Verkehrsrecht.
Welche Alkoholgrenze gilt für E-Scooter?
Sind Sie mit dem E-Scooter unterwegs, gelten für Sie die gleichen Promillegrenzen wie für Autofahrer. Das bedeutet, dass für Fahranfänger die Promillegrenze bei 0,0 liegt und für alle anderen gilt maximal 0,5 Promille im Blut.
Wie kann man ein Fahrverbot abwenden?
Erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen, das Überfahren einer roten Ampel oder Abstandsunterschreitungen auf der Autobahn sind die häufigsten Gründe für ein Fahrverbot. Das Verbot ist ärgerlich, wenn man beruflich auf das Auto angewiesen ist. Da aber viele Bußgeldbescheide fehlerhaft sind, lohnt es sich, einen Anwalt zu Rate zu ziehen, der das drohende Fahrverbot abwendet.