Familienrecht – Ihr Anwalt in Velbert

Scheidung? Trennung? Unterhalt? Was erwartet Sie?

Das Familienrecht ist von allen Rechtsgebieten das emotional schwierigste, weshalb die Unterstützung durch einen Rechtsanwalt für Familienrecht eine sehr wertvolle Option darstellen kann. Eine Trennung oder sogar eine Scheidung ist für die betroffenen Familienmitglieder ein tiefgehender Einschnitt in ihr bisheriges Leben und oft in die finanzielle Situation. Deswegen ist es uns als Rechtsanwälte für Familienrecht einer Kanzlei in Velbert wichtig, nicht nur kompetente Partner zu sein, sondern Begleiter in dieser emotionalen Ausnahmesituation. Um Schaden rechtzeitig bereits im Vorfeld zu begrenzen, ist anwaltlicher Rat durch einen Rechtsanwalt für Familienrecht einer Anwaltskanzlei in Velbert schon in einer frühen Phase wichtig. Denn oft entsteht durch mangelnde Kenntnis über juristische Gegebenheiten und Zusammenhänge Streit über vermeintliche Fakten, die so nicht existieren. Meine Spezialisierung auf das Rechtsgebiet Familienrecht ermöglicht es mir, Ihnen als Anwalt eine kompetente Beratung für Ihr Anliegen in Velbert zu geben.

Konflikte in der Partnerschaft oder der Familie sind erschöpfend – finanziell und psychisch. Vertrauen Sie sich einem hochspezialisierten Partner an, der als Rechtsanwalt einer Kanzlei in Velbert nicht nur das Familienrecht in allen Feinheiten durchschaut, sondern auch genügend taktische Erfahrung hat. Stellen Sie Ihre Weichen von Anfang an perfekt. Seien Sie anspruchsvoll – es geht um Wesentliches. Als Rechtsanwälte für Familienrecht einer Kanzlei in in Velbert unterstützen wir Sie bei allen Schritten: von der ersten telefonischen Beratung bis zur Gerichtsverhandlung.

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Unsere Mandanten und Ihre Probleme stehen für uns als Rechtsanwälte einer Kanzlei in Velbert für Familienrecht immer im Mittelpunkt, und wir erarbeiten gemeinsam tragfähige Resultate zum Thema Unterhalt, Umgang, Scheidung, Sorgerecht und Zugewinnausgleich, Aufteilung des Haushaltes, und der Rentenanwartschaften. Die Arbeitsfelder mit dem Rechtsgebiet Familienrecht unserer Anwälte einer Kanzlei in Velbert sind vielseitig: Sie schließen eine umfassende Beratung, außergerichtliche Vertretung, aber auch die Vertretung vor Gericht ein. Als Anwalt mit dem Tätigkeitschwerpunkt Familienrecht biete ich meinen Mandanten in meiner Kanzlei in Velbert eine umfassende Beratung und Vertretung in familienrechtlichen Angelegenheiten.

Es sind Kinder involviert?

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Nie ohne einen Anwalt für Scheidungsrecht

Besonders, wenn Minderjährige betroffen sind, ist eine Ehescheidung tragisch - umso wichtiger wird die Begleitung durch einen Scheidungsanwalt. Als Rechtsanwälte für Familienrecht einer Kanzlei in Velbert legen wir Wert darauf, dass die Interessen Ihrer Kinder in dem Konflikt der Eltern bei einer Ehescheidung beachtet werden. Durch die Arbeit als Anwalt im Rechtsgebiet Familienrecht verfüge ich über jahrelange Erfahrung bei der Lösung familienrechtlicher Problemstellungen und unterstütze Sie in meiner Kanzlei in Velbert kompetent in allen Bereichen des Familienrechts.

Scheidungen können sehr emotionale Auseinandersetzungen zwischen Menschen sein, die sich einmal nahestanden. Deshalb ist im Familienrecht nicht nur das Fachwissen eines Rechtsanwalts gefragt, sondern eine umfassende Beratung auf Basis sozialer Kompetenz und Gespür für die seelische Situation der Mandanten. Als Scheidungsanwälte einer Kanzlei in Velbert verfügen wir über jahrelange Erfahrung im Umgang mit solchen belastenden Situationen.

Auch wenn eine einvernehmliche Scheidung vorliegt oder es vordergründig nichts zu erstreiten gibt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt für Familienrecht einer Anwaltskanzlei in Velbert zu einer Trennungsvereinbarung oder Scheidungsfolgenvereinbarung in jedem Falle sinnvoll. In dieser Situation übernehmen wir gleichzeitig die Rolle der Scheidungsanwälte.

Wichtig ist, dass eine Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt für Familienrecht immer nur einen Partner, beispielsweise bei einer Scheidung, beraten kann, niemals beide Seiten gleichzeitig! Auch dann nicht, wenn beide mit den Forderungen von Anfang an einverstanden sind. Bedenken Sie, dass Sie beim Familiengericht ohne Rechtsanwalt keine Anträge stellen können – und in diesem Fall auch keinen Scheidungsantrag. Ohne anwaltliche Vertretung können Sie einer Scheidung in Velbert nur zustimmen oder sie ablehnen. Unsere Scheidungsanwälte sorgen für die passende rechtliche Unterstützung.

Ihr Anwalt für Familienrecht in Velbert

Unsere Anwälte für Familienrecht in Velbert wissen: Bei einer Hochzeit möchte man nicht an eine mögliche Trennung oder gar Scheidung denken. Wir helfen Ihnen als Rechtsanwälte für Familienrecht in Velbert bei der Gestaltung vorsorgender Regelungen durch einen Ehevertrag. Unsere Kanzlei für Familienrecht in Velbert berät Sie anwaltlich auch zu allen anderen juristischen Belangen rund um Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft.

Sie haben Fragen zu Vormundschaft, Scheidung Pflegschaft und rechtlicher Betreuung? Fragen Sie unsere Anwälte für Familienrecht! Auch wenn Sie Unterstützung bei Angelegenheiten vor Ämtern und Behörden benötigen, vertreten wir als Anwälte Ihre Interessen bei den Themenfeldern Adoption, Sorgerecht, Scheidung und Personenstand umsichtig und kompetent. Denn durch unsere jahrelange Erfahrung als Scheidungsanwälte einer Anwaltskanzlei in Velbert wissen wir, wie sensibel familienrechtliche Belange sein können.

Als Ihre Rechtsanwälte für Familienrecht in Velbert werden wir Sie unter anderem als Scheidungsanwälte tatkräftig unterstützen und Ihre Belange durchsetzen.

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Themen im Familienrecht

Ehegattenunterhalt

Beim Ehegattenunterhalt sind der Trennungsunterhalt und der nacheheliche Unterhalt zu unterscheiden. Beide Unterhaltsarten sind an unterschiedliche Voraussetzungen gebunden: Der Trennungsunterhalt ist bis zur rechtskräftigen Scheidung befristet. Der nacheheliche Unterhalt beginnt – wie der Name schon vermuten lässt – nach der Scheidung. Aber wann genau ist das? Lassen Sie sich von der Kompetenz und Professionalität meiner Kanzlei für Familienrecht in Velbert überzeugen und kontaktieren Sie mich als Ihren Anwalt, wenn Sie Hilfe bei familienrechtlichen Streitigkeiten benötigen.

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Die Ansprüche auf den nachehelichen Unterhalt beginnen mit der Rechtskraft der Scheidung. Er besteht besonders dann, wenn es um die Betreuung gemeinsamer, minderjähriger Kinder, chronischer Krankheit und der damit einhergehenden Erwerbsunfähigkeit oder die Aus- und Weiterbildung eines geschiedenen Ehegatten geht. Auch wenn ein Ehegatte während der Ehezeit erwerbslos war, wird er in der Regel Anspruch auf nachehelichen Unterhalt haben. Als Rechtsanwalt für Scheidungsrecht in Velbert überprüfe ich Ihre Ansprüche aufs Genaueste!

Ehevertrag

Bei einer Eheschließung möchten Sie selbstverständlich, dass die Beziehung hält. Leider gibt es dafür keinerlei Garantie und auch die Statistiken zeigen, dass knapp 40 % der Ehen in Deutschland geschieden werden. Deshalb sollten Sie im Vorfeld vorsorgen, damit Sie im Falle einer Scheidung neben der emotionalen Belastung nicht um Ihre Rechte kämpfen müssen.

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Der Ehevertrag ist ein notariell beurkundeter Vertrag, der nicht nur vor der Eheschließung, sondern auch nach der Hochzeit geschlossen werden kann. Der Ehevertrag kann eine Scheidung vereinfachen, sollte sie später gewünscht werden. Ist dieser Vertrag umfänglich formuliert und besteht zusätzlich Einigkeit über die Vereinbarungen, dann muss sich das Ehepaar, bzw. deren Anwälte, nicht mehr über die einzelnen Punkte einigen. Das Interesse eines Ehevertrages liegt insbesondere auf dem finanziellen Ausgleich und gibt den Ehegatten die Möglichkeit, Klarheit über Fragen wie Unterhalt, Vermögensaufteilung, Rentenausgleich zu schaffen, um langwierige Gerichtsverfahren zu vermeiden. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte für Familienrecht in Velbert beraten sie gerne.

Einvernehmliche Scheidung

Wer sich vor dem Altar das Ja-Wort gibt, hofft in der Regel darauf, bis ans Lebensende mit dem Ehepartner verbunden zu bleiben. Zur Unvorhersehbarkeit des Lebens gehört jedoch, dass solche optimistischen Pläne nicht immer von Erfolg gekrönt sind. Menschen und ihre Vorstellungen verändern sich und was einst harmonische Zweisamkeit bedeutete, kann sich schnell zum auslaugenden Alltagsstress wandeln. Wenn beide Partner schließlich feststellen, dass die Fortführung der Ehe ein aussichtsloses Unterfangen ist, kommt das Recht zur einvernehmlichen Scheidung ins Spiel. Diese Form der Scheidung bietet gegenüber ihrem bösen Zwilling den Vorteil, dass der Scheidungsprozess eher nicht in einen langwierigen Rosenkrieg ausartet.

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Entscheiden sich die beiden Ehepartner für eine einvernehmliche Scheidung, so sind sie gut damit beraten, sich erfahrene Unterstützung durch einen Anwalt unserer Kanzlei in Velbert zu holen. Wir klären Sie ausführlich zu den Scheidungsfolgen rund um Unterhalt, Vermögensaufteilung, Hausratsauflösung sowie Sorge- und Umgangsrecht Ihrer Kinder auf. Wir reichen den einvernehmlichen Scheidungsantrag beim dafür zuständigen Familiengericht ein und bieten Ihnen auch die Möglichkeit einer Scheidungsfolgenvereinbarung an. Das bedeutet, dass sich der gerichtliche Scheidungsprozess stark abkürzen lässt, indem bereits vorab schriftlich eine Einigung über die oben genannten Scheidungsfolgen erzielt wurde.

Güterrecht

Sie haben keinen Ehevertrag? Dann greift der gesetzliche Güterstand. Wissen Sie, was Ihnen in diesem Fall zusteht?

Unter dem Güterrecht versteht man die Organisation der vermögensrechtlichen Verhältnisse per Gesetz unter Eheleuten, die keine anderweitigen ehevertraglichen Vereinbarungen geschlossen haben. Der gesetzliche Güterstand ist die sogenannte Zugewinngemeinschaft. Lassen Sie sich scheiden, findet in der Zugewinngemeinschaft der Ausgleich des während der Ehezeit erwirtschafteten Vermögens statt. Wir als Rechtsanwälte für Familienrecht in Velbert unterstützen Sie, um Ihre Ansprüche geltend zu machen. Kontaktieren Sie unsere Rechtsanwaltskanzlei in Velbert und holen Sie sich eine telefonische Ersteinschätzung von unseren Anwälten für Familienrecht.

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Immobilien-Auseinandersetzung und Vermögens-Auseinandersetzung

Im Laufe des Scheidungsprozesses werden unvermeidlich auch vermögens- und immobilienrechtliche Aspekte diskutiert. Sie besitzen ein gemeinsames Haus und/oder Sparkonto? Ihr Vermögen beinhaltet Unternehmensbeteiligungen? Welche Kreditverbindlichkeiten existieren? Ihr Ehepartner will das Haus verkaufen, Sie wollen es jedoch weiterhin nutzen? All diese Fragen bedürfen einer kompetenten Klärung, die am besten durch einen Rechtsanwalt für Familienrecht durchgeführt wird. Wir setzen uns dafür ein, dass Sie während des Scheidungsprozesses die Ihnen zustehenden Ansprüche durchgesetzt bekommen.

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Angenommen, Sie bringen in die Ehe mehr Vermögen als Ihr Partner ein. Zu einem späteren Zeitpunkt erwerben Sie gemeinsam eine Immobilie, deren Kaufpreis aber zum größeren Teil von Ihrem Vermögen beglichen wurde. Im Zuge des Scheidungsprozesses verlangt Ihr Partner Nutzungsrechte für die gemeinsame Immobilie, doch stehen ihm diese überhaupt zu? Unsere Rechtsanwälte in Velbert prüfen solche Fälle genau und analysieren auch mögliche Härtefallregelungen. Das bedeutet, dass ein Partner durch den Scheidungsprozess keiner unbilligen Härte ausgesetzt werden sollte, andernfalls stehen ihm zusätzliche Rechte zu. Welche Regelungen am Ende konkret greifen, wird Ihnen unser zuständiger Scheidungsanwalt gerne ausführlich erklären.

Kinderschutz- und Ehegattenschutzklausel

Alle Scheidungsvoraussetzungen liegen vor, aber die Ehe darf nicht geschieden werden? Was nun?

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Es gibt bestimmte Fälle, in denen ausnahmsweise nicht geschieden werden darf. Dies ist der Fall beim Eingreifen der sogenannten „Kinderschutzklausel“ und der „Ehegattenschutzklausel“. Das bedeutet: Ist durch die Scheidung das Kindeswohl gefährdet, dann darf die Ehe nicht geschieden werden. Das ist auch dann der Fall, wenn aufgrund außergewöhnlicher Umstände die Scheidung für den anderen Ehegatten eine extrem schwere Härte darstellen würde. Dieser Fall ist bei Ihnen eingetreten? Dann rufen Sie am besten gleich Ihren Rechtsanwalt für Familienrecht in Velbert an.

Nachehelicher Unterhalt

Beim Ehegattenunterhalt sind der Trennungsunterhalt und der nacheheliche Unterhalt zu unterscheiden. Beide Unterhaltsarten sind an unterschiedliche Voraussetzungen gebunden: Der Trennungsunterhalt ist bis zur rechtskräftigen Scheidung befristet. Der nacheheliche Unterhalt beginnt – wie der Name schon vermuten lässt – nach der Scheidung. Aber wann genau ist das?

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Die Ansprüche auf den nachehelichen Unterhalt beginnen mit der Rechtskraft der Scheidung. Er besteht besonders dann, wenn es um die Betreuung gemeinsamer, minderjähriger Kinder, chronischer Krankheit und der damit einhergehenden Erwerbsunfähigkeit oder die Aus- und Weiterbildung eines geschiedenen Ehegatten geht. Auch wenn ein Ehegatte während der Ehezeit erwerbslos war, wird er in der Regel Anspruch auf nachehelichen Unterhalt haben. Als langjährige Rechtsanwälte für Familienrecht in Velbert überprüfen wir Ihre Ansprüche aufs Genauste!

Online-Scheidung

Beim Stichwort Online-Scheidung haben die meisten Menschen die Vorstellung, dass mit einem einfachen Klick das Scheidungsverfahren angestoßen werden kann. Dies entspricht aber in keinem Fall dem Willen des Gesetzgebers: Dieser sieht bei einer Scheidung nicht nur zwingend die Mitwirkung eines Anwalts vor, sondern auch das persönliche Erscheinen der Parteien, wenn der Scheidungstermin vor Gericht verhandelt wird – den "schnellen Weg" zur Scheidung gibt es daher nicht per Mausklick. 

Ist das Thema Scheidung bei Ihnen aktuell, sollten Sie sich frühzeitig juristische Unterstützung durch unsere Anwälte für Familienrecht zur Seite nehmen. Ein Scheidungsanwalt beantwortet Ihnen alle relevanten Fragen und zeigt Ihnen Ihre Möglichkeiten und Optionen auf.

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Partnerschaftsvertrag

Nicht immer muss einer tiefen romantischen Verbundenheit eine Eheschließung folgen. Dennoch kann es vorkommen, dass Sie und Ihr Partner den Wunsch verspüren, Ihre Partnerschaft durch einen Vertrag abzusichern. Insbesondere dann, wenn der gemeinsame Kinderwunsch oder ein Immobilienkauf zur Debatte steht, ist das Bedürfnis nach zusätzlicher Sicherheit groß. Für solche Fälle wurde die Möglichkeit eines sogenannten Partnerschaftsvertrages geschaffen. Der große Vorteil besteht darin, dass nahezu jeder Lebensbereich von juristischen Vorgaben und Rechten abgedeckt ist. Ein Partnerschaftsvertrag stellt die Option zur Verfügung, diese Bereiche nach den individuellen Bedürfnissen vertraglich abzusichern.

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Dabei sind der Fantasie kaum Grenzen gesetzt. Ein Partnerschaftsvertrag kann Regelungen über das gemeinsame Vermögen oder den Immobilienbesitz enthalten. Doch auch konkretere Regeln zum gemeinsamen Zusammenleben können darin aufgestellt werden, ebenso wie die Überlegung, was im Todesfall des Partners passieren soll oder wie der Umgang mit den eigenen Kindern geregelt wird. Gerade weil ein Partnerschaftsvertrag weitreichende Vereinbarungen beinhalten kann, ist es sehr sinnvoll, sich bei der Erstellung des Vertrages fachkundige Unterstützung in Form eines Rechtsanwalts für Familienrecht zu holen. Dieser wird Sie auf mögliche Fallstricke hinweisen und kann Ihnen Empfehlungen geben, welche Bereiche Sie durch Ihren Partnerschaftsvertrag idealerweise abgedeckt haben sollten.

Patientenverfügung

Jeder einwilligungsfähige Volljährige kann eine Patientenverfügung verfassen, die er jederzeit formlos widerrufen kann. Aber was ist sie genau?

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Die Patientenverfügung ist eine schriftliche Willensbekundung, mit der man vorsorglich festlegen kann, dass bestimmte medizinische Maßnahmen durchzuführen oder zu unterlassen sind, falls man nicht mehr selbst in der Lage dazu ist. So wird sichergestellt, dass der Patientenwille umgesetzt wird, auch wenn er in der aktuellen Situation nicht mehr artikuliert werden kann. Setzen Sie schon bald mit einem Anwalt, einer Anwältin für Familienrecht in Velbert eine vollumfängliche Patientenverfügung auf.

Scheidung

Eine Scheidung bedeutet leider meistens: sehr emotionale Auseinandersetzungen zwischen Menschen, die sich einmal nahe standen. Aber sie sollte oder muss kein Anlass dafür sein, dass die Partner mit einem Rosenkrieg auseinander gehen. Eine Scheidung beim Familiengericht einzureichen, also zu beantragen, dass die Ehe geschieden und aufgelöst wird, ist nach dem Gesetz nur durch einen Anwalt möglich. Eine Scheidung ohne Anwalt ist nicht möglich. Wissen Sie, was Sie im ersten Schritt noch beachten müssen, um eine Scheidung einreichen zu können?

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In Deutschland müssen die Eheleute mindestens ein Jahr voneinander getrennt leben, um sich scheiden lassen zu können. Ganz einfach ist es, wenn dies seit einem Jahr in verschiedenen Wohnungen oder Häusern durchgeführt wird und beide ein voneinander unabhängiges Leben führen. Aber nicht immer ist dies problemfrei möglich. In der Praxis leben die Ehepartner noch oft in einer gemeinsamen Wohnung. Machen Sie sich keine Sorgen!

Der Gesetzgeber gibt nicht vor, dass beide Ex-Partner unterschiedliche Wohnstätten haben müssen. Das Getrenntleben wird auch dann akzeptiert, wenn man noch zusammenlebt, aber unabhängig voneinander haushaltet und wirtschaftet. Man kocht separat und teilt sich auch nicht mehr das Schlafzimmer – man spricht hier von „getrennt von Tisch und Bett“. Wichtig ist, dass mindestens ein Ehepartner nicht mehr willens ist, die eheliche Lebensgemeinschaft wieder herzustellen. Das Trennungsjahr beginnt übrigens dann, wenn einer der Partner seinen Trennungswunsch darlegt und die Trennung im Alltag umgesetzt wird.

Sie möchten Geld und Zeit sparen? Dann ist eine einvernehmliche Scheidung vielleicht eine Lösung für Sie. Wir als Anwälte für Scheidungsrecht beraten Sie gerne, wann und unter welchen Umständen eine einvernehmliche Scheidung und auch ein gemeinsamer Anwalt für beide Parteien möglich ist.

Die Basis einer einvernehmlichen Scheidung ist, dass beide Eheleute die Scheidung wollen und auch bei allen mit der Scheidung zusammenhängenden Fragen kein Streit herrscht.

Das gerichtliche Scheidungsverfahren kann man zusätzlich verkürzen, wenn die sogenannten Scheidungsfolgen schon vorab verbindlich in einer Scheidungsfolgenvereinbarung geregelt werden. Sollten dabei einzelne Folgesachen streitig bleiben, können sie durch das Gericht vom eigentlichen Scheidungsverfahren abgetrennt werden. Sie werden dann gesondert verhandelt, sodass Ihre Scheidung unabhängig von ihnen vollzogen werden kann. Fragen Sie unseren Spezialisten für Scheidungsrecht, ob das in Ihrem Fall ebenfalls eine Option ist.

Scheidungsfolgenvereinbarung

Sie möchten ein langes Gerichtsverfahren vermeiden? Dann besteht die Möglichkeit, vor Einreichung des Scheidungsantrags eine Scheidungsfolgenvereinbarung zu treffen.

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Diese wird notariell beurkundet und sollte mit einem Rechtsanwalt für Familienrecht aus Velbert aufgesetzt werden. Mit dieser Vereinbarung kann man Folgendes festschreiben: die Aufhebung eines gemeinsamen Testamentes, Erb- bzw. Pflichtteilsverzicht, Auseinandersetzung von Rechten und Forderungen, Sorgerecht, Unterhaltspflicht, Umgangsrecht, Steuerfragen und gemeinsame Schulden etc. Vereinbaren Sie einen Termin mit unserer Anwaltskanzlei in Velbert. Wir Sind Ihr kompetenter Partner im Familienrecht.

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Selbstbehalt

Dem Unterhaltspflichtigen müssen trotz der von ihm gezahlten Alimente so viele finanzielle Mittel bleiben, dass seine eigene Existenz zu einem Minimum gesichert ist. Wollen Sie wissen, wie hoch der Selbstbehalt bei Ihnen oder Ihrem Partner ist?

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Die Höhe des sogenannten Selbstbehaltes wird in bestimmten zeitlichen Abständen von der Rechtsprechung immer wieder angepasst und richtet sich normalerweise nach der Höhe der Pfändungsfreigrenze. Zögern Sie nicht und lassen Sie sich von Ihrem Rechtsanwalt für Familienrecht in Velbert beraten.

Trennungsunterhalt

Trotz einer Trennung sind Ehegatten weiterhin für einander verantwortlich: Vor einer Scheidung sieht das Gesetz in der Regel das Trennungsjahr vor. Während dieser Zeit und bis zur rechtskräftigen Scheidung greift der Grundsatz der gegenseitigen Verantwortung. Das bedeutet, dass der Lebensunterhalt der Ehepartner auch während der Trennung sichergestellt sein muss.

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Sie dürfen also nicht wesentlich schlechter gestellt sein als zum Zeitpunkt der Ehe. Bedürftig ist ein Ehepartner dann, wenn er kein eigenes Einkommen hat oder sein Einkommen nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt in vergleichbarer Form wie während des Zusammenlebens zu bestreiten. Allerdings muss der unterstützende Ehepartner auch in der Lage sein, diesen Unterhalt zu leisten. Prüfen Sie mit der Unterstützung unserer Rechtsanwälte für Familienrecht in Velbert Ihre Ansprüche. Melden Sie sich bei unserer Anwaltskanzlei für einen Erstkontakt.

Trennungsvereinbarung

Bevor Sie sich von Ihrem Partner scheiden lassen können, ist eine Trennung notwendig. Da der Scheidungsprozess mitunter sehr langwierig und unvorhersehbar ist, kann es sinnvoll sein, konkretere Überlegungen über die Trennungszeit anzustellen und diese in Form einer Trennungsvereinbarung festzuhalten. Dabei existieren gewisse Parallelen zum Scheidungsfolgenvertrag, denn auch in einer Trennungsvereinbarung werden in der Regel Fragen rund um die Nutzungsrechte des Eigenheims, das Sorge- und Umgangsrecht der Kinder oder den zukünftigen Versorgungsausgleich geklärt.

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Eine Trennungsvereinbarung kann eine sehr praktische Option sein, um bereits im Vorfeld der Scheidung klare Regeln für beide Ehepartner aufzustellen und den gerichtlichen Scheidungsprozess abzukürzen. Damit das möglich wird, ist es wichtig, dass Sie und Ihr Partner Einigkeit darüber finden, welche Vorgaben Sie in Form einer Trennungsvereinbarung festhalten wollen. Gerne unterstützt unser Scheidungsanwalt Sie bei der Ausarbeitung der Vereinbarung und geben Empfehlungen zu relevanten Inhalten. Im Idealfall kann Ihnen eine gut ausgearbeitete Trennungsvereinbarung während des Scheidungsprozesses viel Stress und oft auch Geld ersparen.

Vaterschaftsanfechtung

Sie glauben, dass Sie nicht der Vater eines Kindes sind? Sie möchten die Vaterschaft anfechten?

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Im Rahmen einer Vaterschaftsanfechtung stellt das Gericht – meistens mit einem DNA-Test – fest, ob der bisherige rechtliche Vater nicht der biologische Vater ist. Ist das der Fall, so entfallen daraufhin die verwandtschaftlichen Beziehungen zwischen dem bisherigen rechtlichen Vater und dem Kind. Sollten Sie sich nicht sicher sein, so nehmen Sie sich innerhalb von 2 Jahren, ab Kenntnis der Umstände, die gegen die Vaterschaft sprechen, einen kompetenten Anwalt für Familienrecht. Unsere Rechtsanwaltskanzlei in Velbert verfolgt zielstrebig Ihre Ansprüche.

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Versorgungsausgleich

Im Zuge des Scheidungsprozesses werden viele unterschiedliche Themenfelder berührt. Ein sehr wichtiges stellt dabei der Versorgungsausgleich dar. Darunter ist der Ausgleich aller Rentenanrechte sowie Rentenerwerbsaussichten der Ehegatten zu verstehen. Häufig tritt bei Eheschließungen der Fall ein, dass ein Partner zugunsten der gemeinsamen Kinder die eigene Karriere pausiert. Als Folge davon fallen seine Zahlungen in die Rentenversicherung entweder wesentlich geringer oder gar komplett aus. Damit der Ehepartner durch einen Scheidungsprozess nicht wirtschaftlich wesentlich schlechter dasteht, wurde das Instrument des Versorgungsausgleiches geschaffen.

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Die genauen Details dazu werden im Gesetz über den Versorgungsausgleich (VersAuslG) geregelt. Anstelle der Auszahlung exakter Geldbeträge wird eine Berechnung unter Berücksichtigung der Halbteilung angestellt. Darunter ist zu verstehen, dass die Altersvorsorgeansprüche des in Vollzeit arbeitenden Ehegatten betrachtet und anschließend hälftig dem anderen Ehegatten zugesprochen werden. Daraufhin wird dieser Teil einem dafür zuständigen Versicherungskonto gutgeschrieben.

Welche Altersvorsorgeansprüche durch die Halbteilung berührt werden, hängt von den möglichen Ansprüchen ab. Dabei kann es sich um klassische Anwartschaften der gesetzlichen Rentenversicherung handeln, aber auch um Beamtenpensionen, betriebliche Altersvorsorgen, private Rentenversicherungen und ähnlichen Optionen der Altersvorsorge. Im Zuge des Versorgungsausgleichs wird jeder Anspruch individuell betrachtet. Bei einem derart komplexen Themenfeld ist es leicht, den Überblick zu verlieren, weshalb Ihnen unsere Rechtsanwälte in Velbert als Profis für Familienrecht tatkräftig zur Seite stehen, um die Ihnen zustehenden Ansprüche durchzusetzen.

Zugewinn

Mit dem Zugewinnausgleich hat der Gesetzgeber versucht, eine gesetzliche Regelung zu schaffen, die für klare wirtschaftliche Verhältnisse zwischen den Eheleuten nach einer Trennung sorgen soll.

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Zugewinn ist der Betrag, um den das Vermögen zum Zeitpunkt der Einreichung der Scheidung das Vermögen zum Zeitpunkt der Eheschließung übersteigt. So steht Ihnen bei einer Scheidung die Hälfte des Überschusses als Ausgleich zu. Was Sie bekommen? Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Ansprüche ausrechnen und überprüfen, ob Ihr zukünftiger Ex-Partner auch seinen Verpflichtungen nachkommt. Unsere Kanzlei in Velbert hat langjährige Erfahrung im Rechtsgebiet Familienrecht und berät Sie gerne. Rufen Sie unseren Rechtsanwalt, unsere Rechtsanwältin an für einen telefonischen Erstkontakt.

Häufige Fragen

Braucht man einen Anwalt zur Scheidung?

Eine Ehe kann nur durch die Verhandlung vor einem Familiengericht geschieden werden. Der Scheidungsantrag kann nur durch einen Rechtsanwalt gestellt werden. Aus diesem Grunde besteht im Falle einer Scheidung immer eine Rechtsanwaltspflicht.

Kinder stehen an erster Stelle in der Rangfolge, wenn es um Unterhaltszahlungen geht. Während des Trennungsjahres steht jedoch auch dem Ehepartner mit dem geringeren Einkommen Trennungsunterhalt zu.

Wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihre Dinge zu regeln oder Entscheidungen zu treffen, dann entscheiden andere für Sie, so Sie keine Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung erteilt haben. Mit einer Vorsorgevollmacht kann eine Person Ihres Vertrauens wichtige Entscheidungen treffen und auch die Patientenverfügung dient zur Wahrung des eigenen Selbstbestimmungsrechts bezüglich medizinischer Behandlungen.

In Deutschland sieht der Gesetzgeber das gemeinsame Sorgerecht als das bevorzugte Familienmodell. Das Sorgerecht wird nach der Heirat auf beide Eltern automatisch übertragen, wenn sie ein Kind bekommen. Sind die Eltern nicht verheiratet, erhält die Mutter zunächst das alleinige Sorgerecht. Aber auch das Familiengericht kann das alleinige Sorgerecht auf einen Elternteil übertragen, wenn es das Kindeswohl gefährdet sieht.

Unterhaltsberechtigt sind Personen, wenn sie nicht in der Lage sind, selbst für ihren Unterhalt zu sorgen. Diese sind in der Regel Kinder, Eheleute, Enkelkinder aber auch eigene Eltern.

Gegenüber den Kindern haben die Elternteile eine Unterhaltspflicht. Sind die Eltern getrennt oder geschieden, sind beide Elternteile unterhaltspflichtig.

Als Grundlage der Berechnung des Zugewinns wird bei jedem der Ehepartner das Anfangs- mit dem Endvermögen verglichen. Der Zugewinn stellt die Differenz zwischen dem Anfangs- und dem Endvermögen dar. Anschließend wird durch einen Vergleich festgestellt, welcher der beiden Partner während der Ehe einen höheren Zugewinn erzielte und dieser ist dann dazu verpflichtet, dem jeweils anderen die Hälfte seines Überschusses auszuzahlen.

Stefanie Bergsträßer, Rechtsanwalt in Velbert
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